Gibt es Rasenmäher mit Straßenzulassung?

3 Antworten

Ein Aufsitzmäher zählt zu den sogenannten selbst-fahrenden Arbeitsmaschinen. Prinzipiell gehören Fahrzeuge aus dem Bereich der Landwirtschaft nicht auf öffentliche Straßen, sondern auf das Feld beziehungsweise die Rasenfläche. Dazu gehört auch der Aufsitzmäher. 

In der Regel sind diese Fahrzeuge nicht schneller als maximal 6 km/h – im Rückwärtsgang liegen sie sogar deutlich darunter.

Bis vor einigen Jahren galt; Fahrzeuge bis zu 6 km/h sind Zulassungs-und Versicherungsfrei. Wir benötigen auch keine Fahrerlaubnis zum Bewegen desselbigen. Es ist aber zwingend erforderlich, dass der Aufsitzmäher tatsächlich nicht schneller ist; nur im 1. Gang fahren und weniger Gas geben zählt nicht! Verfügt das Fahrzeug tatsächlich über mehr PS, muss es entsprechend von einem Fachmann umgerüstet werden.

Seit dem Jahre 2003 gibt es dieses Gesetz so nicht mehr. Es haben einige Änderungen stattgefunden!

Mittlerweile brauchen wir zum Führen von Kraftfahrzeugen generell eine gültige Fahrerlaubnis, ganz gleich, wie PS-stark sie sind oder welchen Nutzen sie haben. Für das Führen von Forst-und Landwirtschaftsfahrzeugen gelten die Führerschein-Klassen L und T. 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Stapler mit weniger als 20 km/h sind nicht versicherungspflichtig. Passiert beim Fahren ein Unfall, übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Schaden.

Fährt das Fahrzeug schneller als 6 km/h ist eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugzulassungs-Verordnung, kurz; FSV) erforderlich.

Alle Fahrzeuge, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen, müssen zwingend STVZO-Konform sein.

Unser Aufsitzmäher hat KEINE Straßenzulassung das steht in den Unterlagen deutlich drin. Und das war kein Sauteures Modell, sondern das Preiswerteste was ging. Hat also auch weniger Power.

Lad die einfach vorher die BD runter.

Was dafür sorgt das wir 2 Zäune aufmachen mussten. Netterweise liegen die drei GS direkt nebeneinander da ging das.

Bei sowas ist die frage, wie weit musst du fahren, wie ist die Straßenlage und verpfeift dich jemand.

Nein. Das macht auch gar keinen Sinn.


tobiashartstein 
Beitragsersteller
 02.05.2022, 11:33

Wieso? Wenn man etwas weitere Strecken fahren muss?

Oder die Straße wechseln

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verreisterNutzer  02.05.2022, 11:35
@tobiashartstein

Dann ist das glaube ich wie beim Fahrrad, da zahlt dann die Haftpflichtversicherung. Bei weiteren Strecken musst du das Ding auf einen Anhänger laden.

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