Geteiltes Sorgerecht- Urlaub ohne Kinder, muss man dem anderen informieren?

2 Antworten

Was passiert, wenn Person A sich im Ausland zu Urlaubszwecken aufhält und einem Kind etwas zustößt und operiert werden muss.

In der heutigen Zeit dürfte es so gut wie kein Problem geben den anderen Elternteil - zumindest tel. - zu erreichen und zu informieren, wenn man das denn will.

wäre es nicht von Vorteil oder ist es sogar verpflichtend, dass Person B Person A mitteilt, wenn sie sich im Ausland außer Reichweite aufhält?

Absolut. Gemeinsames Sorgerecht = kein Alleiniges

Sofern es keine Not-OP ist, ist davon auszugehen, dass das Einverständnis zur OP vom/von (den) Elternteil(e) eingeholt wird.

Erfahrungsgemäß - immer noch verwunderlich - nehmen Ärzte es als gegeben hin, dass z.B. die Mutter alleine zu bestimmen hat, obwohl es zumindest in D keine Rarität ist Eltern getrennt leben.

Ob Krankenhäuser da konsequenter Handeln und das Sorgerecht abfragen, wage ich zu bezweifeln.

krankenkasse außerdem gilt notfall vor dem rausfinden des sorgeberechtigten, dazu steht das ja alles in irgendwelchen akten