Geteiltes Sorgerecht- Urlaub ohne Kinder, muss man dem anderen informieren?
Hallo Community,
Person A und Person B sind geschieden, haben zwei gemeinsame Kinder, welche bei Person B leben. Jeden Mittwochnachmittag wechseln sie zu Person A und kehren nach der Schule donnerstags wieder zu Person B zurück. Jedes zweite Wochenende sind die Kinder auch bei Person A (Freitag ab 16:30 h Sonntag 17:00 Uhr).
Was passiert, wenn Person A sich im Ausland zu Urlaubszwecken aufhält und einem Kind etwas zustößt und operiert werden muss. Wie wird damit in den Krankenhäusern umgegangen und wäre es nicht von Vorteil oder ist es sogar verpflichtend, dass Person B Person A mitteilt, wenn sie sich im Ausland außer Reichweite aufhält?
Person B erfährt meistens nicht, wenn Person A im Ausland ist, weil die Schwiegereltern, dann die Kinder übernehmen, was nicht unüblich ist. Wie wird im KH verfahren, wenn ein Sorgeberechtigter nicht zu erreichen ist?
Was meint ihr?
2 Antworten
Was passiert, wenn Person A sich im Ausland zu Urlaubszwecken aufhält und einem Kind etwas zustößt und operiert werden muss.
In der heutigen Zeit dürfte es so gut wie kein Problem geben den anderen Elternteil - zumindest tel. - zu erreichen und zu informieren, wenn man das denn will.
wäre es nicht von Vorteil oder ist es sogar verpflichtend, dass Person B Person A mitteilt, wenn sie sich im Ausland außer Reichweite aufhält?
Absolut. Gemeinsames Sorgerecht = kein Alleiniges
Sofern es keine Not-OP ist, ist davon auszugehen, dass das Einverständnis zur OP vom/von (den) Elternteil(e) eingeholt wird.
Erfahrungsgemäß - immer noch verwunderlich - nehmen Ärzte es als gegeben hin, dass z.B. die Mutter alleine zu bestimmen hat, obwohl es zumindest in D keine Rarität ist Eltern getrennt leben.
Ob Krankenhäuser da konsequenter Handeln und das Sorgerecht abfragen, wage ich zu bezweifeln.
krankenkasse außerdem gilt notfall vor dem rausfinden des sorgeberechtigten, dazu steht das ja alles in irgendwelchen akten