Geldstrafe von einem Bruttomonatslohn bei 2-3-maligem zuspätkommen im Wachdienst?

5 Antworten

So genau kenne ich mich auch nicht aus. Aber eventuell sollte das mal ein Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Eventuell sind irgendwelche Klauseln sittenwidrig.

Die können dir die Fehlzeiten vom Lohn abziehen und eventuell Abmahnungen oder Kündigung schreiben, aber ans Geld, in dem Ausmaß, finde ich bedenklich.

Ich verstehe den Passus so, dass es generell um den Job geht. Also dass du, wenn du einen Vertrag ab 1.7. hast, aber erst am 5.7. antanzt oder gar nicht, eine Vertragsstrafe fällig ist.

Davon abgesehen stellt sich schon die Frage, warum du so eine beschissene Arbeitsmoral hast - mehrfach 1 Stunde zu spät kommen ist auf jeden Fall ein Grund für eine Abmahnung und bei Wiederholung für eine personenbedingte Kündigung.


Leon1134 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 18:26

Da stimm ich dir zu, eine Abmahnung wäre angebracht in diesem Fall jedoch ist eine Strafe von einem Bruttomonatslohn komplett unverhältnismäßig, außerdem bezweifle ich das man in einen Vertrag schreiben kann das der Arbeitnehmer zustimmt keine finanzielle Verpflichtungen zu haben, was auch absoluter Schwachsinn ist in meinen Augen, wer soll sowas wissen?

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ErsterSchnee  01.07.2024, 18:29
@Leon1134

Wenn man nicht über seine finanziellen Verpflichtungen Bescheid weiß, hat man ganz andere Probleme...

Kann das sein, dass du den Vertrag gar nicht verstanden hast? Und nun viel Geld für keine Arbeit erwartest?

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RobertLiebling  01.07.2024, 18:31
@Leon1134
außerdem bezweifle ich das man in einen Vertrag schreiben kann das der Arbeitnehmer zustimmt keine finanzielle Verpflichtungen zu haben

Das verstehst du falsch. Es geht nicht um eine Zustimmung, sondern die Bestätigung, dass du, wie es so schön heißt, in "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebst.

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Grundsätzlich kann eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Daher ist es durchaus empfehlenswert, sich den Vertragstext vor Unterschrift genau durchzulesen.

Gesetzliche Begrenzungen in Form eines Höchstbetrags gibt es dabei nicht, allerdings muss die Vertragsstrafe verhältnismäßig sein im Vergleich zur Pflichtverletzung, für die sie anfällt.

Ob dies in deinem Fall so ist lässt sich ohne Kenntnis diverser Details nicht beantworten.

Du solltest diese Klausel ganz definitiv nicht auf die leichte Schulter nehmen und deine vertraglichen Pflichten (zu denen zweifellos die Pünktlichkeit gehört) sorgfältig beachten.

Nein. Bei drei mal eine Stunde zu spät kommen ist das nicht durchzusetzen. Das entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit. Kein Richter der Welt würde dem zustimmen.


Leon1134 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 18:24

Vielen Dank, das hab ich mir auch gedacht.

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Da geht es nicht um eine einstündige Verspätung, sondern um eine verspätete oder ganz ausblaibende Arbeitsaufnahme. Wenn du also am 1.7. anfangen solltest, aber nicht erscheinst, oder nach einer K7ndigung in der Kündigungsfrist zu Hause bleibst.

Aber das ist nur meine private Eignung. Willst du du es genau wissen, frag einen Anwaltfür Arbeitsrecht. Und sei in Zukunft pünktlich.