Geld verliehen mit Mundvertrag?

4 Antworten

Hi,

auch mündliche Verträge sind rechtlich bindend.

Vorteilhaft wäre es allerdings, dass du den Vertrag auch beweisen kannst, evtl. durch einen Zeugen.

Schicke den Schuldner eine schriftlich Mahnung per Einschreiben/Rückschein.

Wie sagt man so schön: "Bei Geld hört die Freundschaft auf".

Grundsätzlich ist so ein mündlicher Vertrag auch wirksam, d.h. Du gibst ihm Geld und Ihr vereinbart, wann er das zurückzuzahlen hat.

Das Problem ist der Nachweis, d.h. im Idealfall immer schriftlich.

Ich würde ihn schriftlich kontaktieren und ihm eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen.

Der geht Dir aus dem Weg. Warum? Weil er Dir den 50ziger nicht zurück geben kann oder will.

Fordere ihn schriftlich unter Fristsetzung zur Rückzahlung auf.

Mundvertrag ist leider nix wert. 50 Euro sind nicht so schlimm bei mir war es ca 4-5 mal so viel. Leih kein Geld außer du kennst die Person und bist eng befreundet.