"Geklaute" Melodien in der Musik - Erlaubt oder nicht? - Rechtliche Grundlagen - Eure Meinung dazu?

2 Antworten

  • Darf man überhaupt eine bereits vorhandene Melodie nehmen und diese in seiner eigenen Musik verwenden?

Nur, wenn die Melodie nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt ist.

  • Wenn ja, muss der ursprüngliche Songwriter dann erwähnt werden? Wenn ja, reicht es, ihn zu erwähnen oder muss mit ihm abgesprochen werden?

Der Urheber muss gefragt werden. Es ist selbstverständlich, dass er genannt wird.

  • Erhält der ursprüngliche Songwriter etwas von dem Geld, das die "geklaute" Version einbringt?

Ja. Er gilt als Miturheber und wird als solcher bei der Urheberrechtsgesellschaft angemeldet. Es sei denn, weder er noch der Bearbeiter sind Mitglieder einer Urheberrechtsgesellschaft. Dann sprechen sie es untereinander ab.

  • Fall dies alles ohne die Zustimmung des ursprünglichen Songwriters möglich ist: Was veranlasst "Musiker" dazu, so dreist zu klauen? Besonders wenn von einem sehr bekannten Song geklaut wird, ist es doch ziemlich offensichtlich und zeugt von Mangel an Ideen.

Wie gesagt, ist es nicht erlaubt. Angesichts der unzähligen bereits komponierten Musik und der Tatsache, dass bestimmte Melodieelemente und Harmoniefolgen sehr üblich sind, lassen sich Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken nicht immer vermeiden, vor allem in der populären Musik. Ich habe einmal eine Zusammenstellung von vielen Popsongs gesehen, die alle auf derselben Harmoniefolge beruhen. Viele Plagiatsfälle dürften daher unabsichtlich geschehen. Im Einzelfall muss ein Gericht entscheiden, ob die Ähnlichkeit weit genug geht, um eine Urheberrechtsverletzung zu begründen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Klauen ist erstmal eine Unterstellung wenn man die genauen Umstände nicht kennt. So hat z.B. Madonna einen Titel, der in einigen Takten an ein Werk von Abba erinnert. Ich glaube aber schon, daß es da mit rechten Dingen zugeht, da es sich in beiden Fällen um bedeutende Acts handelt, die klauen einerseits nicht nötig haben und andererseits nicht darüber hinwegsehen würden. Man kann die Rechte erwerben und dann profitieren beide davon. Im Beispiel verdient Abba eben ein bisschen was an Madonna, welche mit ihrem Song sicher auch einen guten Schnitt macht.


hedgehog1712 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 19:35
Klauen ist erstmal eine Unterstellung wenn man die genauen Umstände nicht kennt.

Deswegen steht es ja auch in Anführungszeichen. ;-)

So hat z.B. Madonna einen Titel, der in einigen Takten an ein Werk von Abba erinnert. Ich glaube aber schon, daß es da mit rechten Dingen zugeht, da es sich in beiden Fällen um bedeutende Acts handelt, die klauen einerseits nicht nötig haben und andererseits nicht darüber hinwegsehen würden. Man kann die Rechte erwerben und dann profitieren beide davon. Im Beispiel verdient Abba eben ein bisschen was an Madonna, welche mit ihrem Song sicher auch einen guten Schnitt macht.

Das ist ja nur ein Beispiel, was leider nicht meine Fragen beantwortet.

koofenix  01.09.2024, 19:51
@hedgehog1712

Du fragst ob es rechtlich ok ist. In dem von mir aufgeführten Beispiel ist es das wohl. Wie es sich bei den anderen verhält entzieht sich meiner Kenntnis. Man kann die Frage halt nicht beantworten wenn man nicht involviert ist.

hedgehog1712 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 19:59
@koofenix
Man kann die Frage halt nicht beantworten wenn man nicht involviert ist.

Ich weiß nicht, ob man das kann, aber ich glaube, es ist möglich. Ich habe ja verschiedene Fragen gestellt, mit verschiedenen Bedingungen. Es geht mir nicht speziell um die von mir aufgelisteten Songs, denn diese sind ja nur Beispiele für die verschiedenen Fälle von Musik, dessen Melodie einem anderen Song ähnelt, bzw. gleich ist (Songwriter erwähnt, Songwriter nicht erwähnt, etc.). Es kann ja durchaus sein, dass sich hier jemand mit dem rechtlichen Aspekt auskennt. Für die Leute, die keine Ahnung davon haben, habe ich extra eine Frage unter "Meinungsfrage" hinzugefügt.^^