Geht Tee durch den Zoll?

4 Antworten

Um Stress mit dem Zoll zu vermeiden, sollte die Sendung korrekt deklariert sein.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Verfahren_node.html

Bei Sendungen von Privat an Privat werden Abgaben erst dann erhoben, wenn der Warenwert 45 EUR übersteigt. Im Rahmen der vereinfachten Abgabenberechnung wird bei Überschreiten der Freigrenze ein pauschalierter Abgabensatz von 17,5% erhoben. Drittlandszoll fällt bei Tee nicht an.

Kommt die Sendung von einem gewerblichen Anbieter entstehen Einfuhrabgaben bereits ab einem Warenwert von 22,- EUR und bei Überschreiten wird 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)

Also ich verstehe das so, das du es einführst (du bekommst es nicht zugesendet) da gilt die Freigrenze von 175€ bis 15 Jahre.

Ab 15 Jahre 430€.

Ich denke mal so teuer wird er wohl nicht sein.

Ansonsten lies das von chinafake.