Gebet?

2 Antworten

Schau:

Verbotene und verwerfliche Dinge beim Gebet
Verboten
lautes Lachen
Fehlen der rituellen Reinheit
absichtliches Einnehmen einer falschen Gebetsrichtung
lautes Sprechen von Worten, die nicht zum Gebet gehören
absichtliches Auslassen von vorgeschriebenen Teilen des Gebets
absichtliches Essen und Trinken
umfangreiche Bewegungen, die nicht zu den vorgeschriebenen gehören, außer bei unmittelbarer Gefahr
Verwerflich
geringfügige Bewegungen wie Bartstreichen oder Zurechtrücken der Kleidung
das platzieren der Hände an die Hüften
hungrig oder durstig zu beten, wenn Essen und Getränk bereits zur Verfügung steht
den Blick zum Himmel zu erheben, anstatt ihn in Demut auf die Stelle zu richten, wo man sich niederwirft
die Augen zu schließen
bei Schläfrigkeit
den Mund mit einem Tuch oder dergleichen zu bedecken
in der Moschee beharrlich an der gleichen Stelle das Gebet zu verrichten (außer der Imam)
wenn man es nötig hat zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 86-87

Die verwerflichen Dinge machen das Gebet nicht ungültig.


Okokokook 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 04:46

Danke

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Von Experte AlbaniyyahArlen bestätigt

Du solltest nicht beten, wenn du Hunger hast und das Essen fertig auf dem Tisch steht oder wenn du auf das WC musst. Auch wenn du es gut verkneifen kannst. Das kann ja jeder ohne Blasenschwäche.

Aber das solltest du nicht tun. Zum Einen ist es nicht gut für den Körper das Urinieren so zu unterdrücken, zum Anderen wirst du nicht wirklich konzentriert beten mit Khushu' , wenn du damit beschäftigt bist, das Urinieren zu unterdrücken. Du bist dann geneigt, schnell schnell zu beten.

Gültig ist das Gebet je nachdem, wie korrekt du es noch in deinem Drang ausgeführen kannst. Letzten Endes entscheidet Allah, ob er das Gebet annehmen wird oder nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid