Garantiefall bei Hausanstrich

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Nach der VOB im Regelfall 2Jahre ,heute zumeist 5 Jahre,bei versteckten Mängeln die bei der Abnahme nicht zu erkennen gewesen sind kann eine unbegrenzte Gewährleistungsplicht eintreten.In Deinem Fall wurde der Untergrund nicht richtig,oder gar nicht vorbereitet,so das sich die Farbe ablöst,und das ist ein versteckter Mangel.

Wie lange ist der neue Anstrich denn her? Hast Du den Malermeister mal darauf ange-sprochen? Was sagt er denn dazu? Sollte er sich dieser Sache nicht annehmen (also Nachbesserung leisten), sprichst Du am besten den Sachverständigen bzw. die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer an.


Lavalampe70 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 18:35

Der Anstrich ist ca. 3-4 Jahre alt. Länger auf keinen Fall. Nein den Malermeister habe ich noch nicht angesprochen der kommt morgen so und so mal zu mir. Danke für deine Hilfe. Ich hoffe mal das er den Schaden begleichen wird, also die ganzen Stellen ausbessern wird.

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In der Regel 2 Jahre: evtl. bis 5 Jahre sollte es ein vesteckter Mangel sein: d.h. so wie ich dies beurteilen kann wurde der Untergrund nicht richtig behandelt, Du musst mit dem Malermeister diese Sache absprechen, wenn er Dir dann nicht entgegen kommt dann würde ich auf die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer gehen und den Vorfall anbringen, die werden dann einen Experten senden der die Sache anschaut. Viel Glück tschapa