Hallo ihr Lieben,
meine Situation ist folgende: Ich habe in diesem Jahr mein Abitur absolviert und wollte nun ein Jahr ein Praktikum machen. Der Grund ist der, dass ich mich für dieses Jahr um eine Ausbildung beworben habe, diese Schule mich jedoch erst fürs nächstes Jahr nehmen kann. Die Zusage und den Ausbildungsvertrag habe ich also für September 2020 schon fest!
Dieses Praktikum musste ich nun jedoch aus privaten Gründen abbrechen und möchte nun das Jahr mit einem Minijob überbrücken, da die Ausbildung Geld kostet und ich daher schon mal etwas ansparen möchte. (Ja, über die Möglichkeit des BaföGs bin ich informiert!)
Nun zu meiner Frage: Bekomme ich weiterhin Kindergeld, wenn ich nun nur einen Minijob bis zur Ausbildung ausübe? Während des Jahrespraktikums hätte ich Kindergeld bekommen, jedoch lese ich zu der jetzigen Situation mit dem Minijob verschiedene Dinge.
Falls ich jetzt während des Minijobs tatsächlich kein Kindergeld bekommen würde, wie sähe das aus, wenn ich einen Teilzeitjob ausübe, für den keine Ausbildung notwendig ist bzw wie wäre das bei verschiedenen Orientierungspraktika?
Danke vorab schon für eure Antworten!