Für jemand anderen was bestellt

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Vergessen*

sie hat ja auch Unterschrieben die Ware erhalten zu haben

Wenn die Rechnung auf ihren Namen ausgestellt ist muss sie sie auch bezahlen.

Also irgendwie ist das seltsam.

Im Versandhandel hat man doch ein Rückgaberecht, wieso muss sie da zur Polizei gehen?


Minchen147 
Beitragsersteller
 06.10.2014, 12:28

Sie wollte die Ware haben,abr nicht bezahlen da ihr jetzt mit Inkasso gedroht wurde will sie zur Polize gehen anzeige wegen Unbekannt machen um die ware nicht bezahlen zu müssen,denn das versandhaus meinte wenn sie es nicht bestellt hat soll sie ne anzeige machen dann wird es erstmal in ruhe gelassen. nur sie hat ja auch unterschrieben die Ware erhalten zu haben

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Okay danke,werde ich auch nie mehr machen. Vorallem hat sie ja gesagt bei der Polizei mich beauftragt zu haben aber nun sagt sie ich hätte es bestellt zwar auf ihren namen aber von meiner ip adresse drauf.


peterobm  06.10.2014, 12:47

Sie kann es auch von DEINEM Computer bestellt haben, da ist die IP irrelevant. Sie hat das Päckchen abgeholt und dafür unterschrieben. Sie hätte bei Nichtbestellung die Annahme verweigern müssen.

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Nun, das ist dann der klassische Betrugsfall der Anfangszeiten des Internet - shop´s

Vorab ist die Rechtslage gegen Dich, warum? Du hat von Deinem Rechner aus bestellt und das mit Deiner IP, der Fingerabdruck im Internet. Nun kann Deine "Freundin" behaupten die waren nicht gewollt, resp. nie erhalten zu haben oder Dir den Auftrag für die Bestellung gegeben zu haben. Jetzt musst Du beweisen das dies nicht stimmt.

Unterm Strich kann Dir der Abliefernachweis dienlich sein, den Deine "Freundin" bei der Zustellung unterschreiben musste, allerdings sind diese heutzutage ja auf einem Computer zu leisten und damit aus meiner Sicht auch nur bedingt rechtlich zu verwerten.

Alle mal sind diese aber geeignet gegenüber Deiner "Freundin" Druck aufzubauen, in dem man sie wissen lässt vom Versender den Abliefernachweis einzufordern.

Unterm Strich aber ein Fall den wir 1000 mal in Kursen und Ausbildungen gepredigt haben und es immer noch tun.

Der Zugang zum Internet ist eine sehr persönliche Sache und kann im Zweifel erhebliche Kosten verursachen. So ist es mehr als Fahrlässig ohne geeignete Schutzeinrichtungen online zu gaben, wie es eben auch Fahrlässig ist Dritten die Daten zu geben oder für diese Bestellungen vorzunehmen.

Merke: Jeder Onlineshop hat ein Impressum in dem die Telefonnummer steht, hat sie nun keine Möglichkeit selber zu bestellen, kann sie immer noch das gute alte Telefon bemühen.

Das aber einfach nur für die Zukunft.

Vorab wird man sich ggf. tatsächlich an Dich wenden, die oben genannte Möglichkeit aber wird Deine "Freundin" normal zum Nachdenken bewegen, wenn sie in der Sache nicht schon erfahren ist.

Wer solche Freunde hat braucht eigentlich keine Feinde mehr :(


Minchen147 
Beitragsersteller
 06.10.2014, 12:32

Sie wollte die Ware haben,abr nicht bezahlen da ihr jetzt mit Inkasso gedroht wurde will sie zur Polize gehen anzeige wegen Unbekannt machen um die ware nicht bezahlen zu müssen,denn das versandhaus meinte wenn sie es nicht bestellt hat soll sie ne anzeige machen dann wird es erstmal in ruhe gelassen. nur sie hat ja auch unterschrieben die Ware erhalten zu haben

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Quasimo  06.10.2014, 12:58
@Minchen147

Das habe ich so auch verstanden, nur ist der Weg zur Polizei auch ein Weg der was in Bewegung setzt. Hier geht es um Waren und um Geld, letztendlich dann um Betrug. Das ist kein Lutscher den man mal eben aus "versehen" eingesteckt hat.

Es stellt sich zudem die Frage wie alt Du bist, ab 14 bist Du straffähig und hier kann durchaus ein Fall von Beihilfe zum Betrug konstruiert werden.

Das es sich hier bisher um einen versuchten Betrug handelt steht außer Frage, nun kann es eigentlich nur noch darum gehen wie weit es Deine "Freundin" gehen lässt.

Gleich vorweg, mit einem Kinderstreich und ein wenig Du Du Du hat das nichts mehr zu tun, hier kümmert sich ohne wenn und aber ein Staatsanwalt und ein Richter um die Sache wenn dies durch den Versender zur Anzeige gebracht wird und der wird dies, wenn er die Möglichkeit hat, ohne mit der Wimper zu zucken auch tun.

Es muss Euch schon klar sein das dies eine Straftat ist und auch entsprechende Konsequenzen haben kann.

Ich will auch einen Ferrari, ich habe nur noch keinen Versender gefunden der mir den mal eben vor die Türe stellt und ich dann behaupten kann den nie bekommen zu haben.

Übrigens ist bei Betrug die Schadenshöhe vorab nicht wichtig, dies kann im besten Fall bei einem Urteil zum Tragen kommen. Betrug bleibt aber Betrug unerheblich der Schadenssumme und genau den begeht ihr gerade!!!!!

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