Füheungszeugnis "0"?

1 Antwort

Hinsichtlich des Führungszeugnisses muss zwischen der Belegart N, Belegart P und der Belegart O unterschieden werden. Führungszeugnis Belegart N dient zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber, Führungszeugnis Belegart O zur Vorlage bei Behörden.

In die Belegart O sind zusätzlich aufzunehmen , Straftaten die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen und Verurteilungen zu freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie Eintragungen nach §10 und §11 BZRG .

Die Fristen zur Nichtaufnahme betragen hierbei gemäß §33 , 34 BZRG bei Verurteilungen zu Geldstrafe 3 Jahre, so dass diese im Jahr 2010 abgelaufen wäre.

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Deiner Frage nach nehme ich an, dass du ein Fuehrungszeugnis der Belegart N beantragt hast.