Füheungszeugnis "0"?
Hi, es geht darum das ich für meine Berufszulassung ein Führungszeugnis der Belegart 0 brauche. Ich war heute beim Bürgerbüro und habe das beantragt, allerdings steht auf dem Schein der die Beantragung bestätigt nur das ich ein einfaches Führungszeugnis beantragt habe welches bei der entsprechenden Stelle vorgelegt wird. Ist das das richtige, oder wurde dabei ein Fehler gemacht? Ich möchte nicht das ich deswegen Probleme bei der Berufszulassung bekomme.
Ich habe schon versucht mich über andere Internetseiten zu informieren aber ich komme nicht wirklich damit klar und habe zugegebenermaßen Maßen wirklich keine Ahnung davon. Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen der dort ein besseres Wissen besitzt. Danke schonmal :)
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hinsichtlich des Führungszeugnisses muss zwischen der Belegart N, Belegart P und der Belegart O unterschieden werden. Führungszeugnis Belegart N dient zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber, Führungszeugnis Belegart O zur Vorlage bei Behörden.
In die Belegart O sind zusätzlich aufzunehmen , Straftaten die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen und Verurteilungen zu freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie Eintragungen nach §10 und §11 BZRG .
Die Fristen zur Nichtaufnahme betragen hierbei gemäß §33 , 34 BZRG bei Verurteilungen zu Geldstrafe 3 Jahre, so dass diese im Jahr 2010 abgelaufen wäre.
Internet
Deiner Frage nach nehme ich an, dass du ein Fuehrungszeugnis der Belegart N beantragt hast.