Frist anwalt?
Hallo, ich habe eine Strafbefehl erhalten. Diesen würde ich gerne auf Raten zahlen. Meine Anwältin hat gesagt sie würde es beantragen nur leider ist bis jetzt noch nichts gegangen. Frist wäre am 21.6.2024 was passiert wenn bis dahin nichts geht ist die Anwältin daran schuld?
2 Antworten
Wenn du, bzw. ein von dir mandatierter Rechtsanwalt, die Einspruchsfrist versäumt, so kannst du die Einsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Diese ist dir zu gewähren, wenn tatsächlich nur dein RA Schuld an der Sache hat (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt § 44 Rn. 18 m. w. N.). Aktuell ist die Frist aber ja noch nicht versäumt worden, ich würde mich daher erst einmal entspannen.
Hier geht es darüber hinaus auch nur um einen Einspruch gegen den Strafbefehl. Ratenzahlung kannst du, auch wenn der Strafbefehl bereits rechtskräftig ist, weiterhin beantragen. Zuständige Stelle wäre dann die Vollstreckungsbehörde (§ 459a StPO).
LG
Für was gilt dann die entsprechende Frist? Wäre dann regulär die Zahlung fällig?
Rufe im Zweifel noch einmal bei deiner Rechtsanwältin an und erkundige dich nach dem aktuellen Stand, wenn du dir Sorgen machst. Allgemein ist dies aber kein Grund zur Beunruhigung; wenn deine RAin sagt, das Ganze ist bis zum 21. erledigt, dann wird sie das mit Sicherheit auch noch tun.
Schnellstmöglich selbst einen Antrag stellen.
Papierschriftlich.
Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig. Und meine Anwältin hat gesagt sie beantragt die Ratenzahlung Unterlagen wie Kontoauszüge hat sie alles