Frage an die Buchhalter: Kann man auch in der Zukunft buchen?
Habe mir gerade meine Kontoauszüge abgerufen und sehe, dass mir soeben eine Lastschrift in Höhe von 13 Euro belastet wurde. Die "Buchung" auf dem Konto fand heute zwischen 10.00 und 10.30 Uhr statt.
Da heute bei uns Feiertag ist (Geschäfte geschlossen), habe ich geschaut, wann die Lastschrift abgebucht wurde und siehe da: Wertstellungsdatum: 7.1. und Buchungsdatum auch 07.1.
Den haben wir ja noch gar nicht. Daher meine Frage: Geht das aus buchhalterischer Sicht so in Ordnung, dass man einen Geschäftsvorfall mit einem Datum in der Zukunft bucht?
Natürlich ist es egal, ob das heute oder morgen belastet wird, aber trotzdem wollte ich fragen, ob professionelle Buchhalter, die ja doch immer sehr auf Exaktheit bedacht sind, das so abnicken würden. ;-)
2 Antworten
Ja, sowas ist möglich.
Die automatischen Läufe verarbeiten teilweise manche Daten auch an Feiertagen, daher können bereits vorgemerkte aber noch nicht final gebuchte Positionen existieren.
Sowas kann auch mal unabhängig von Feiertagen passieren, wenn Buchungen wie z.B. Lastschriften terminiert voreingestellt wurden.
Inzwischen sind noch zwei weitere Lastschriften dazugekommen. Ich habe das Gefühl, die plündern mir am Feiertag mein Konto... :-))
Danke für Deine Antwort!
Das geht und man kann das machen. Das hat wohl kein Buchhalter verbucht, es wurden Buchungssätze per Software generiert und gleich automatisch gebucht.
Ah, danke für deine Antwort. Es ist ja egal, wann es jetzt genau gebucht wurde. Ich fand es halt nur etwas "unsauber", mir für morgen eine Belastung quasi im Voraus zu verbuchen.