Fisch wieder zurückwerfen

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Catch & Release ist in Deutschland leider noch immer verboten. Offiziell MUSST Du einen maßigen Fisch, der außerhalb der Schonzeit gefangen wurde auch aus dem Wasser entnehmen. Das ist Gesetz und wird mit nicht gerade unerheblichen Strafen verfolgt. Du darfst ihn nach deutschem Gesetz allerdings danach töten und wegschmeissen, weil Du ihn unter Umständen vielleicht nicht verwerten kannst. DAS wäre wiederum erlaubt. Verrückte Welt hier bei uns. :-( Ob Fische Schmerz spüren, ist nicht wirklich 100%ig erwiesen, aber es ist erwiesen, daß sie unter einem Streßgefühl leiden. ( Genauso können sie angenehme Empfindungen spüren ). Ein Karpfen, der auf einem Boilie beißt und zurückgesetzt wird, beißt u.U. an der gleichen Stelle nach 30 Minuten wieder auf den gleichen Köder. Also, scheint das Erlebnis so schlimm nicht gewesen zu sein. Das ist Fakt und erwiesen. Allerdings sollte man, sofern der Fisch zurückgesetzt wird ( aus welchen Gründen auch immer ) vorsichtig mit ihm umgehen. Es ist schließlich ein Lebewesen, welches nicht unnötig gestresst werden muß. Desweiteren ist darauf zu achten, ob der Fisch etwaige Verletzungen davon getragen hat. Sollte er nicht mehr lebensfähig ( oder bedingt lebensfähig ) sein, dann ist er fachgerecht zu töten. Hängt der Haken "normal" ist er auch problemlos zu lösen und der Fisch trägt keine gröberen Verletzungen davon. Sowas lernt man übrigens auch in einem Vorbereitungslehrgang zum Angelschein. ;-) Somit kann ich Deine Frage damit beantworten, daß ein verantwortungsvoller Angler, dem Fisch nach dem Abhaken auch ein unbeschwertes Leben "wiedergeben" kann. ;-)


Malawiwolf  27.06.2013, 22:21

C&R ist nicht verboten, denn da greift das Tierschutzgesetz richtig ein. Man sollte aber das reine C6R nicht mit dem Hobby Angeln vergleichen. Wer nur C+R betreibt, sollte das Hobby gar nicht ausführen.

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Phelsuma137  28.06.2013, 16:21
@Malawiwolf

Ach, Catch & Release ist bei Euch erlaubt? Na dann mal herzlichen Glückwunsch! Hier ( und überall anders in Deutschland, wo ich bisher war ) ist es das nicht. Bitte sende mir mal nen Link, in dem das Gesetz drinsteht, welches C&R erlaubt in Deutschland. Nicht böse gemeint, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Es gibt Gesetzeslücken, die man nutzen kann, um einen maßigen Fisch wieder zurücksetzen zu können / dürfen. Meiner Meinung nach sollte das Zurücksetzen eines maßigen Fisches in dem Ermessen des Anglers liegen. Warum soll ich einen 15kg-Karpfen abschlachten, wenn er sich aber noch fröhlich vermehren könnte? Ich bin leider in einem Verein, in dem die Vorstände behaupten, unsre Karpfen würden sich nicht selbst vermehren, da die Möglichkeiten dazu fehlen würden. Absoluter Blödsinn, ich weiß sehr viele Gewässer in denen sich sowohl Karpfen als auch Waller vermehrt haben. Beim Köderfischangeln waren da regelmäßig von 10 Köfi´s, 9 kleine Karpfen dran. Reines C&R möchte ich auch nicht verherrlichen, aber ich sehe nicht ein, warum man ein Tier töten soll, wenn man es nicht verwerten kann oder möchte. Dann sind alle "Wettfischen" von den Vereinen auch zu verpönen, denn da wird alles abgeschlachtet, Hauptsache Maß und dann zählt das Gesamtgewicht. ( mag nicht überall so sein ). Ich angle, um draußen in der Natur entspannen zu können, um ab und an einen leckeren Hecht o.ä. zu fangen. Sollte sich ein, für mich, zu großer Karpfen ( über 2-3 kg) an meinen Haken verirren, dann rutscht der auch "aus Versehen" wieder ins Wasser. Wie steht so schön zu lesen? § 17 (Tierschutzgesetz)

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2.einem Wirbeltier

a )aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

               zufügt. 

Also, bekomme ich als Angler eine auf den Sack, wenn ich den Fisch wieder schwimmen lasse, weil ich ihm ja Schmerzen zugefügt habe......wenn ich den Fisch töte, und NICHT esse, dann könnte ich aber auch bestraft werden. Wobei da dann wieder, wie bei den andren Fällen auch gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Also, wie man es macht, ist es verkehrt. Wenn man dann beim C&R von jemandem gesehen wird und der seine Aussage so hindreht, weil man ja vom Großkarpfen ein Bild gemacht habt, ihn vermessen und gewogen hat usw., daß man gezielt auf C6R aus war, dann sieht´s wieder anders aus. Ich weiß, daß die meisten C&R-Angler meist vorsichtiger mit den Karpfen umgehen, als manch andre Kochtopfangler, die ihre Fische nicht abstechen und liegenlassen, bis sie ersticken. Man darf das nicht verallgemeinern und alle "Specimen" ;-) in einen Topf werfen.

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Malawiwolf  28.06.2013, 20:12
@Phelsuma137

Nein hatte hier etwas doof geantwortet, . Das was man allgemein unter C&R versteht ist natürlich verboten und das ist auch gut so. Doch was heißt C&R übersetzt? Fangen und zurücksetzen, und das tut ein realer Angler wenn er zum Beispiel einen Speisekarpfen fangen will, aber plötzlich ein 80cm Karpfen am Haken hängt, er darf ihn zurücksetzen. Und das ist per Gesetz auch erlaubt

Wenn ich aber ( sorry für den Ausdruck ) Angler sehe die das Hobby anscheinend nur wegen des Drills ausüben, dann sollen sie ihre Ausrüstung verkaufen, denn das Hardcore C&R ist nach meiner Meinung aus gutem Grund verboten.

Im Gesetz steht doch eindeutig drin. Fische sollten nur dann entnommen werden, wenn man sie auch verwerten kann. Bitte was soll ein jemand mit einem 150cm Waller oder einen 15 Pfd Karpfen. Und Tierschutzgesetz besagt = Es darf kein Tier ohne vernünftigen Grund ein Leid zugefügt und auch nicht getötet werden. Und wenn ein Angler der einen Speisefisch möchte, den Fisch im Drill ein Leid zufügt, dann ist der Grund gegeben. Ist er dem Angler aber zu groß, so darf er ihn sogar zurücksetzen, denn nun liegt kein Grund für eine Tötung vor.

Taggecko somit hast du es oben schon richtig gesagt, und mit den Sätzen die ich dir noch schrieb, kommt jeder Angler gegen gewisse Möchtegerntierschützer und auch vor Gericht durch.

Nur wer reines C&R betreibt, der hat es nicht anders verdient., und das passt auch so. Solche Hardcorekarpfenprofis hatten mich auch schon mal fast gesteinigt, weil ich einen 20 Pfünder in die Karte eintrug und mitnahm. 2 Wochen gewässer und dann als Steak geräuchert, die waren stock sauer auf mich :)))

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Phelsuma137  30.06.2013, 17:58
@Malawiwolf

Einen 20 Pfd-Karpfen würd ich jetzt ned mitnehmen, aber das soll jedem selbst überlassen werden. Wenn Du ihn ißt, bzw. sinnvoll verwertest, dann ist dagegen sicher nichts einzuwenden. Ich bin bei dem Thema nur etwas empfindlich, Aus gutem Grund, weil ein sehr guter Freund von mir deswegen verurteilt wurde. Er hatte einen 32-Pfd-Spiegler wieder schwimmen gelassen, weil er ihn eben nicht verwerten wollte. Der hat auf nen 1er Haken mit nem Wurm gebissen, er wollte eigentlich auf Aal. Da er sich dennoch freute über den Fang, hat er ein Foto gemacht, weil er ja irgendeine Erinnerung davon wollte. Von irgend so nem blöden Vogelfreund, der im Gebüsch saß und Fotos machte, wurde er dann angezeigt und zu einer Geldstrafe von knapp1400.-€ verknackt. Meiner Meinung nach vollkommen überzogen, aber das ist vielerorts eine Auslegungssache. :-( Nix für ungut.... ;-)

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Malawiwolf  12.07.2013, 20:41
@Phelsuma137

Hi Pels. Na wenn dein Freund dies hingenommen hatte, ist er leider selber schuld, denn ich wäre in Berufung gegangen, hätte dazu das Ministerium für Fischerei in München und die Lehranstallt in Starnberg dazugezogen, denn die Staatsanwälte und der Richter wäre damit nie durchgekommen. Denn das von mir besagte Tierschutzgesetz wiegt mehr als die Anschuldigung wegen C&R , Das ist keine Auslegungssache, wenn man den Fisch nicht verwerten kann, und er zurückgesetzt werden kann. Ich denke eher der Spiegler wurde evtl unsachgemäß an Land behandelt, was ich leider immer wieder von fast allen Anglern beobachten kann. Soll kein Vorwurf an dich sein, denn die Rede war ja wegen deines Bekannten..

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Es wäre mal nett, wenn du deine Frage genauer betiteln würdest, denn so kann man gar keine Antwort geben. Zum Glück ist das reine Catch and Release verboten, denn das zielt nur auf den Fang ab, aber nie auf die Verwertung. C&R = Man geht nur zum fischen, um den Spass am Drill zu haben, ohne einen Fisch zu entnehmen zu wollen, und das ist Tierquälerei.

Geht man zum Fischen, um einen Fisch zu entnehmen, und es beißt ein Fisch den den man nicht verwerten kann oder nicht möchte, dann erlaubt es das Gesetz, den Fisch zurückzusetzen, denn kein Tier darf ohne nachweisbaren Grund , getötet werden. Beispiel. Man geht Nachts auf Aal und es beißt ein Blei, aber man hat keine Verwertung dafür, kann man den Fisch zurücksetzen

Anderes Beispiel, Altmühlsee Bayern. Dort hat man meißt die Pflicht, Blei zu entnehmen, und man darf sie nicht zurücksetzen. Grund eine totale Verbuttung des gesammten Bestandes.

Frechheit finde ich bei der Frage, das Wort Zurückwerfen. Angelschein besitzt du bestimmt keinen.

Gruß Wolf

solltest dich halt beeilen den fisch vorsichtig von haken zu bekommen,auch ein fisch bekommt irgendwann mal probleme wenn er zu lange an der luft ist.

ansonsten wird es der fisch überstehen und weiterschwimmen.

Ja,kann er.wenn net hätte es ja keinen sinn ihn wieder zurück zu werfen :)

zunächst zurückwerfen NE das geht nicht mann sollte ein fisch Vorsichtig zurück setzen ins Wasser oder besser im Wasser setzen indem man unter Wasser halten tut bis er selber wegschwimmen kann denn nach dem Drill ist auch der fisch Erschöpft zurückwerfen geht nicht denn dann kann der fisch schaden nehmen

ich Angel selber mit haken OHNE wiederhaken somit ist es besser für den fisch und man reißt nicht das Maul kaputt .

Gruß RED