finde keinen freund, was soll ich nur tun?

7 Antworten

Ganz objektiv gesehen, unabhängig von deiner Mimik und Ausstrahlung, bist du ziemlich attraktiv. Dein Hautbild ist sehr schön und außerdem ist dein Gesicht proportional in einem guten Verhältnis. Allerdings machst du auf mich einen eher verschlossenen, schüchternen, teils desinteressierten Eindruck.

Ich denke, dass du mit etwas mehr Selbstvertrauen noch Einiges aus dir herausholen kannst.

  • Geh' zum Frisör, lass' dich zu einer Passenden Frisur und Make-Up beraten. (Ein neues Styling verleiht dir mehr Selbstbewusstsein ^^)
  • Was machst du so in deiner Freizeit? Um interessanter für deine Mitmenschen zu sein, kannst du dir, deinen Interessen entsprechend, ein neues und interessantes Hobby zulegen, wie beispielsweise Tauchen. (Weiß nicht was du in deiner Freizeit machst, vielleicht hast du ja schon ein Neugierde weckendes Hobby)
  • Gehe außerdem ab und zu mal auf fremde Leute zu. Die Person muss erstmal nicht deinem Traumpartner entsprechen, aber so lernst du einerseits neue Leute kennen und andererseits stärkt das ebenso dein Selbstvertrauen. Es gibt dabei also nichts zu verlieren.

Du kannst natürlich auch Dating Apps nutzen, was das Ansprechen neuer Leute noch vereinfacht. :D

Viel Erfolg!

Jeder Topf findet seinen Deckel.

Warte ab und genieße die Zeit ohne männliches Anhängsel.

Du weißt, dass dich diese Person anzeigen kann? Ich bezweifle, dass dieses Mädel dir die Erlaubnis gegeben hat. Nach gesetz machst du dich nun strafbar. Eine Anzeige gegen dich wäre ratsam.

§ 22Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

ichsucheliebe 
Beitragsersteller
 09.06.2018, 00:49

mein Foto he !?

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Abwarten es zu erzwingen bringt nix. Du wirst bestimmt bald dein Glück finden. :)

Ne Shigge bist du ja. Vielleicht hilft dir ein wenig mehr Fröhlichkeit und lass den Zwang "jetzt unbedingt" einen Freund haben zu müssen. Wärst du ein paar Jährchen älter, wärst du sicher eine gute Partie für mich ;)

So Long und viel Erfolg
Steve