Filmen von öffentlichen Gelände erlaubt?
Hallo zusammen,
vorerst ein frohes Neues.
Aber ich habe noch eine Frage.
Ich und ein paar Freunde sind heute an Silvester etwas durch die Gegend gegangen und haben Böller geworfen (natürlich vernünftig in die Mitte der Straße).
Nun kam ein netter Herr aus der Nachbarschaft und hat uns unterstellt, dass wir einen Böller gegen sein Auto geworfen hätten.
Er hat uns auch einen Beweis gezeigt.
Er hat eine Ring-Kamera, welche auch die Straße filmt und nicht geschwärzt ist.
Diese hat einen belanglosen Beweis aufgenommen, auf welchem man sehen kann, dass wir einen Böller geworfen haben, aber man kann nicht feststellen, dass es gegen sein Auto geflogen ist.
Jetzt stelle ich mir die Frage:
Können wir für eine nicht passierte Straftat belangt werden, wenn er eine Macke an seinem Auto findet? (Was ausgeschlossen werden kann, da 5 NÜCHTERNE Personen es gesehen haben)
Die zweite Frage ist, wie sieht es hier mit meinem Persönlichkeitsrecht aus, wenn er mich filmt und mir eindeutig den Beweis gezeigt hat, dass er mich gefilmt hat?
Gruß und ein erfolgreiches Jahr 2024
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also was ich glaube zu wissen : Also mit einer stationären Kamera darf man kein öffentliches Gelände filmen. Und da wo gefilmt wird muss eindeutig ein Hinweis oder ein Schild angebracht sein.
Was ist eine ringkamera ist weiß ich nicht, aber auch mit einer ringkamera darf man jetzt nicht Personen ohne weiteres aufnehmen.
Ich würde mal sagen wenn der Fall jetzt nicht polizeilich aufgenommen wurde passiert da nichts.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Klingt nach nem guten Start ins neue Jahr, falls es eine überwachungskamera war die auf sein Grundstück ausgerichtet ist, darf er dies ohne etwas als Beweis benutzen
Es ging ja aber um öffentliches Gelände und auf öffentlichem Gelände darf man eine stationäre Kamera nicht filmen lassen.