feuerwehranwärter unter 18 jahren haben ab 20 uhr keine einsätze mehr zu fahren....

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach JArbSchG dürfen Jugendliche nach 22:00 nicht mehr beschäftigt werden.

Da die Feuerwehrarbeit ähnlich wie Rettungsarbeit in Einsätzen abläuft, könnte ich mir denken: so soll verhindert werdne, dass ein Azubi mit einem Einsatz ausrückt, der nach 22:00 enden könnte. Damit wäre dann ja das Gesetz gebrochen.

Und, dass der Oberunterhauptstabsbrandmeister mitten im Gefecht auf die Uhr und sagt: "Ach ja, und Junge: geh jetzt nach hause!", erschiene mir doch etwas weltfremd, oder?


Nomex64  21.08.2012, 23:55

Bitte mal den § 1 Geltungsbereich durchlesen. Freiwillige ehrenamtliche Arbeit fällt unter keinen Punkt des Abs. 1

Grundsätzlich kann jeder Einsatz erst nach 22.00 Uhr enden.

0
Nomex64  22.08.2012, 00:12
@Vielfragerich

Da steht Feuerwehranwärter das ist der Begriff für Freiwillige Feuerwehrleute also Ehrenamt. Bei einer BF würde der Begriff Brandmeisteranwärter lauten. Außerdem wird keine Feuerwehr einen BMA einstellen der noch keine 18 Jahre ist, da er dann noch keine AGT-Ausbildung machen kann. Außerdem ist bei der Voraussetzung Schulabschluss und abgeschlossene handwerkliche Ausbildung wohl kaum jemand noch <18.

0
Vielfragerich  22.08.2012, 00:25
@Nomex64

Das sind Argumente, die mich Dir zustimmen lassen, dass der Frager Ehrenamtler ist.

Dennoch bleibt mir die Theorie vom Jugendarbeitschutz die überzeugendste, da ich keine andere finde. Auch, wenn der Schutz hier gesetzlich unangezeigt sein mag, bliebe nämlich noch die Idee, dass die Verantwortlichen dort das evtl nicht wissen oder "auf Nummer Sicher" gehen.

Oder hast Du eine bessere Erklärung?

0
Nomex64  22.08.2012, 15:23
@Vielfragerich

Ja die meisten welche die Gesetze nicht lesen verstecken sich hinter irgendwelchen pseudo--Paragraphen. Sicher kann man sich an geltenden Gesetzen orientieren so wie man das in der Technik mit den "anerkannten Regeln der Technik" macht. Nur wenn man das so pauschal sagt drängt sich mir der Verdacht auf das hier jemand nicht nachgedacht hat und einfach seine Ruhe haben will.

Das ist so ähnlich wie mit dem Argument "man ist dann nicht versichert" welches Unsinn ist. Ich kann sogar mit Badehose und Schwimmflügeln an einer Einsatzstelle auftauchen und bin dennoch versichert.

0
Vielfragerich  22.08.2012, 15:40
@Nomex64

Ich muss sagen: ich sehe keinen Sinn darin, die Diskussion fortzusetzen. Wir haben überhaupt keinen Input des Fragestellers mehr. Und darum können wir nur im Nebel stochern.

0
Schakal0180 
Beitragsersteller
 22.08.2012, 21:55
@Vielfragerich

ja wo liegt denn euer problem... ich möchte doch nur wissen, warum für jugendliche unter 18 gilt... ab 20 uhr keine einsätze mehr zu fahren ! ???

jeder einsatz kann bis über 22 uhr hinausgehen.... und oft erlebe ich es, dass ab 21 uhr ein einsatz kommt wo ein unfall oder ne ölspur war und diese einsätze nicht länger als eine halbe stunde gingen....

warum darf man denn nicht mitfahren???

wie gesagt, jeder einsatz kann von morgens bis abends gehen...

also was soll das !? ist es denn nicht viel besser zu sagen genau ab 22 uhr wo auch keine versicherung mehr für mich gilt, es heißt jetzt ist entgültig schluss für heute !!??

0

Ob 20 Uhr weiß ich nicht, aber Jugendliche dürfen lt. Gesetz keine Nachtarbeit machen.

stimmt diese aussage die ich oben stehen habe?

Vielleicht. ;-) Ist nicht so einfach zu beantwoten. Aufgund deiner Wortwahl "Feuerwehranwärter" und der Tatsache, dass du eben jene zu Einsätzen mitnehmen möchtest, gehe ich davon aus, dass du aus Bayern bist. Für uns gilt nach Art. 7 Abs. 2 BayFwG:

Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden.

Der Knackpunkt ist die Definition der "unmittelbaren Gefahrenzone". Auf diese wird bei Nacht generell an Einsatzstellen der Feuerwehr erkannt. Hintergrund dazu ist, dass man davon ausgeht, dass die FA noch sehr wenig Einsatzerfahrung haben dürften, und schon bei Helligkeit u.U. genug gefordert sind. Da möchte man ihnen nicht noch die Erschwerung "Dunkelheit" auferlegen. Das ist wie bei der Atemschutzausbildung. Am Anfang macht man das auch im Hellen und er später im Dunklen/im Nebel.

Es ist letztlich Ansichtssache, ob und wann man Jugendliche zu Einsätzen in der Dunkelheit mitnimmt, oder nicht. Es müssen die zuständigen Führungskräfte (EL, GF) im Einzelfall entscheiden, ob sie das verantworten können. Ggf. auch, wenn ein Einsatz bei Tageslicht beginnt und bis in die Nacht dauert.


Schakal0180 
Beitragsersteller
 22.08.2012, 21:43

um deiner antwort nen kommi zu geben....

nein ich bin nicht aus bayern... sondern sachsen.

mir geht es nur darum, ob diese aussage stimmt.

denn meine jungs von der feuerwehr sagen ab 20 uhr hast du keine einätze mehr zu fahren, denn ab 22 uhr gilt deine versicherung nicht mehr, heißt also ab 22 uhr ist zick ! sozusagen das wenn ein einsatz 19:59kommt... und der grade so 2 stunden geht... darf ich mit.... doch alles ab 20 uhr.... auch wenn es noch hell ist.... heißt für mich, nein kein einsatz mehr fahren...

doch warum !? ich versteh das nicht !!

0
hellomynameis  23.08.2012, 07:17
@Schakal0180

nein ich bin nicht aus bayern... sondern sachsen.

Na gut, einer der anderen Freistaaten. :-)

ab 22 uhr gilt deine versicherung nicht mehr

Dass bei irgendeinem Handeln irgendein Versicherungsschutz verfällt ist ein Klassiker um alles mögliche zu begründen. Der Versicherungsschutz verfällt NIE! Bitte doch die Leute dir zu zeigen, wo sie das gelesen haben. Ich verspreche dir, dass sie keine offizielle Stelle finden werden, wo ausdrücklich der Versicherungsschutz verfällt.

doch warum !? ich versteh das nicht !!

Die sachlichen Gründe hatte ich dir ja schon näher gebracht. Ein Mangel an Erfahrung, aber auch die eigentliche Schlafenszeit und Gefahren, die die Dunkelheit so mit sich bringt (Übersehenwerden), sind da maßgeblich. Warum jetzt eine Regelung? Ganz einfach: Die Führungskräfte tragen eine nicht unmaßgebliche Verantwortung für dich. Deswegen dürfen sie bestimmen, wann du im Einsatz was genau tun darfst. Und deswegen können sie ohne weiteres bestimmen, dass sie dich nachts nicht mitnehmen.

Und zum Problem 19:59 <-> 20:00 : Irgendwo muss man eben eine Grenze ziehen. Das gibt es überall anderswo auch. Sei es beim alleine Autofahren (18), beim Wählen des Bundestages (auch 18), beim Besuch in einer Spielbank (21), bei der Benutzung von Atemschutzgeräten in der FW (18), usw.

Du wirst schon noch zu genug (Nacht-)Einsätzen in deinem Leben kommen. ;-)

0

Unter 18-jährige dürfen überhaupt keine Einsätze mitfahren. Ich weiß das man mit unter 18 mit der Grundausbildung anfängt, aber genaugenommen müsste dann neben dem Einheitsführer auch ein Elternteil mitfahren (geht nicht, wenn nicht auch in der Feuerwehr) Wenn Einsätze dann "ungefährliche" und ausserhalb der Gefahrenzone (bei einem Zimmerbrand nicht weiter als Verteiler) Jetzt könnte man nach Arbeitschutzgesetz und Jugendschutzgesetz googlen und auch nach Feuerwehrrichtlinen...


Schakal0180 
Beitragsersteller
 22.08.2012, 21:46

das ist nicht war, ist vielleicht in deinem bundesland anders geregelt doch in sachsen ist es so...

du darfst einsätze fahren, wenn du die grundausbildung bestanden hast, heißt soviel wie... ab 16 jahren !

u. 18 heißt ! ab verteiler ist schluss !!

0
hellomynameis  23.08.2012, 07:06
@Schakal0180

ab verteiler ist schluss

Der Klassiker... Eine falsche und gefähliche Faustregel. "Am Verteiler" kann schon mitten im Gefahrenbereich sein. Besser mal damit außeinandersetzen, was so alles Gefahrenbereich ist.

0