Fernstudium, wie verhält es sich mit BAföG, Kindergeld und Halbwaisenrente?

2 Antworten

Naja lohnen würde sich sowas immer. Die Frage ist halt ob man es bekommt. Bei mir ist das jetzt schon 10 Jahre her. Ich hab damals als Vollwaise weder Kindergeld noch Bafög bekommen, weil meine Eltern mit ein (verschuldetes) Haus vererbt hatten. Die Antwort vom Landratsamt war „Wenn sie Geld brauchen, dann beleihen sie doch ihr Haus“. Dass das hoch verschuldet war hat keinen interessiert. Aber heut gibts ja auch noch Aufstiegsbafög und die Gesetzte haben sich auch geändert.
Für ein Fernstudium hast du aber nur Anspruch, wenn du Vollzeit studierst. Wenn du nebenher arbeitest bekommst du glaube ich nichts. Kannst es dann teilweise bei der Steuererklärung zurück holen.
Du kannst das Geld aber mit der Zusage schon beantragen, wenn du es bekommst, dann kommt es aber erst mit Studienbeginn. Ich würde da einfach mal nen Termin beim Landratsamt machen und persönlich fragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kristall08  04.11.2019, 15:09

Was hat denn das Landratsamt damit zu tun?

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Ob und in welcher Höhe Du Förderungen bekommst, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

BAföG erhältst Du nur, wenn Du folgende Voraussetzungen erfüllen kannst:

Staatsangehörigkeit: Deutsche Staatsbürgerschaft, EU-Bürger/In (nach 5-jährigem Aufenthalt in Deutschland) bzw. in Deutschland als Flüchtling anerkannte Personen und diejenigen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

Alter: Du darfst bei Studienbeginn nicht älter als 30 Jahre sein (Masterstudenten nicht älter als 35 Jahre). Eine Ausnahme bilden Antragsteller/Innen mit Kindern unter 10 Jahren.

Leistungsnachweis: Ab dem 5. Semester musst Du einen Leistungsnachweis einreichen, um einen entsprechenden Studienfortschritt zu belegen.

Vollzeitstudium + Erststudium: Zum jetzigen Zeitpunkt wird Dein Studium nur in der Vollzeitvariante und für die Dauer der Regelstudienzeit gefördert. Auch hier gibt es wieder einige Ausnahmen (Krankheit, …). Das Angebot der kostenlosen Verlängerung der Studienzeit bzw. ein Urlaubssemester an der IUBH wird allerdings nicht gefördert. Des Weiteren hast Du nur in Deinem Erststudium Anspruch auf Förderung (Zweitstudien nur in Ausnahmefällen). Genaue Informationen findest Du hier: www.bafög.de, bzw. unter der kostenlosen BAföG-Info-Hotline: 0800 – 22 36 341

Die Studiengänge der IUBH (Bachelor/Master) sind in Bezug auf das Kindergeld als vollwertige Hochschulausbildung anerkannt. Bist Du also noch unter 25 Jahre und absolvierst ein Erststudium in der Vollzeitvariante, können Deine Erziehungsberechtigten bei der Familienkasse schriftlich die Weiterzahlung des Kindergeldes beantragen. Die Familienkassen sind meist bei den Agenturen für Arbeit angesiedelt. Es besteht auch die Möglichkeit, Kindergeld nach dem 25. Lebensjahr zu erhalten. Zum Beispiel werden die Monate, in denen Du den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hast, über das 25. Lebensjahr hinaus weitergezahlt.

Viele Grüße, Dein Team vom IUBH Fernstudium