Fensterscheibe in der schule aus versehen kaputt gegangen?
Unsere schule is schon sehr alt und ich hab mich gegen die scheibe gelehnt dabei is sie kaputt gegangen da hat mich der Schulleiter voll geschrien das eine fette Rechnung auf mich zu kommt obwohl es ja nicht mutwillig war :( jetzt habe ich angst es meiner mama zu sagen weil sie das ja jetzt bezahlen muss oder ? Was soll ich tuen ? :( Ich bin 13 Jahre
6 Antworten
Nach §828 BGB Absatz 3 haftet ein Minderjähriger, der das 10. Lebensjahr vollendet hat aber noch keine 18 ist, für alle Schäden durch Handlungen bei deren Begehung er wissen musste, dass diese Handlung nicht ok ist bzw. einen Schaden zur Folge hat.
Wenn Du mit 13 also zum Beispiel absichtlich einen Stein durch eine Fensterscheibe wirfst, dann ist Dir in der Regel klar, dass das nicht ok ist und dementsprechend haftest Du für die so "mutwillig" angerichteten Schäden.
§ 828 BGB - Minderjährige(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Die Frage, die hier zu klären ist, ist ob Du wissen musstest, dass die Scheibe kaputt geht, wenn Du Dich dagegen lehnst. In diesem Fall wäre Dein Handeln fahrlässig gewesen und Du müsstest tatsächlich für den Schaden aufkommen.
Mit 13 kann und wird ein Richter davon ausgehen, dass Du wusstest, dass die Scheibe kaputt geht, wenn Du Dich mit ganzem Gewicht dagegen lehnst.
Was war das denn überhaupt für eine Scheibe? Eine Fensterscheibe? Oder war die Scheibe in einer Tür?
Gesetzestext: http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html
Nein, jeden Schaden musst Du natürlich nicht bezahlen.
Wenn Du zum Beispiel stolperst und dadurch durch eine Scheibe fällst, ist das ein Unfall.
Wenn Du stolperst und dabei einen Apfel in der Hand hast, diesen Apfel durch das Stolpern aus der Hand wirfst und er genau in eine Scheibe fliegt, kannst Du auch nichts dafür.
Wenn Dich jemand schubst auch nicht.
Wenn Du Dich umdrehst weil Dich jemand ruft und durch das Umdrehen Deine Schultasche in die Scheibe haut... Pech. Musst Du auch nicht zahlen.
Wenn Du Dich aber mit 50 Kilo gegen eine einfach verglaste Scheibe lehnst, dann müsste Dir klar sein, dass die Scheibe das nicht aushält. Insbesondere da Du selber schreibst, dass Du wusstest, dass die Scheibe schon angeknackst war (Deine Antwort auf die Frage von Anonym965).
Um mal auf Deine ursprüngliche Frage zurück zu kommen was Du tun sollst:
Ich denke Du solltest Deiner Mutter von der Sache auf jeden Fall erzählen. Sie ist auf jeden Fall viel saurer auf Dich wenn sie erst durch einen Anruf des Rektors von der Sache erfährt. Außerdem kommt es dann für sie plötzlich und wenn Du vorher schon mit ihr redest, kann sie sich vorbereiten.
An Stelle Deiner Mutter würde ich den Rektor dafür haftbar machen, dass die Scheibe, wenn sie schon länger angeknackt war, nicht repariert wurde und das das ein erhebliches Verletzungsrisiko war und er froh sein kann dass Du Dich nicht schlimm verletzt hast, denn sonst würdet Ihr die Schule auf Schmerzensgeld verklagen. Außerdem könnte sie ihm vorhalten dass "er" Dich vor anderen Schülern deswegen angeschrien hat und dass dieses Verhalten doch wohl aus pädagogischer Sicht vollkommen daneben war und dass er sich aus diesen Gründen seine Rechnung "wohin stecken kann". Vielleicht ist er dann ja genug eingeschüchtert und lässt das mit der Rechnung.
Wenn aber tatsächlich eine Rechnung kommt, würde ich raten diese zu bezahlen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist der Ausgang ungewiss und das kann unter Umständen sehr sehr teuer werden - viel teurer als eine einfache Glasscheibe.
Hm toll ... Aber schon ziemlich blöd ein Mit Schüler von mir hat ein ball MIT ABSICHT in scheibe geschossen und die scheibe is komplett raus gefallen und er musste kein einzigen cent zahlen ! Und bei mir war es aus versehen und ich soll das bezahlen ? Seh ich nicht ganz gerecht !
Das bezahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung
Habt ihr eine Haftpflicht Versicherung?
Also eingentlich übernimmt so etwas die Haftpflichtversicherung wenn du es nicht mutwillig gemacht hast. Ich hab bei uns in der schule mal ausverssehen einen Rollo geschrottet da übernahm das auch die versicheerung
selbst wenn , die würden nicht zahlen weil du minderjährig bist und es ein unfall war
Also heisst das eig das ich nix bezahlen muss oder sonst was ? Außerdem wurde ich dabei verletzt
normalerweise müsste die Schule ne Versicherung oder so was in der Art haben. Wenn du dich wirklich nur gegen die Fensterschreibe gelehnt hast und nichts anderes ist es vermutlich nicht so schlimm, hab ich auch schon gemacht und das Fenster ist nie irgendwie beschädigt worden. Die Fenster müssten schon echt alt und dünn gewesen sein, oder schon vorbeschädigt gewesen sein damit die da bricht wenn du dich daran lehnst.
Und ich bin ja jetzt auch nicht dick oder so ich wiege 50
Die scheibe war schon an geknackt und viele können bestätigen das es auf kein Fall mutwillig war
Ich wusste nicht und bin auch nicht davon ausgegangen das die fenster scheibe kaputt geht und es waren 6 oder mehr leute die bestätigen können das das nicht mutwillig war ausserdem wurde ich da bei verletzte ...
Also heist das ich muss jeden schaden bezahlen ? :(