Familienzusammenführung - Vater zur Tochter
Hallo liebe Community,
ich habe eine wichtige Frage. Mein Onkel hat eine Tochter mit einer Deutschen hier in Deutschland. Er ist aus Deutschland vor paar Jahren ausgereist und hatte ein Problem mit seinem Visum welches kapput gegangen ist. Und ein neues hat er nichtmehr bekommen. Seine Tochter lebt in Deutschland bei Ihrer Mutter und wird aber nicht wirklich erzogen.. Er würde gerne eine Familienzusammenführung machen, damit er wieder nach Deutschland kommen und sich um seine Tochter kümmen kann. Er ist derzeit in Algerien und Ich würde deswegen gerne wissen was alles benötigt wird für eine FZF.
Eine Vaterschaftsbescheinigung besitzt er schon.
Liebe Grüße, nuke21
4 Antworten
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Es gibt bestimt eine Ausländerbehörde in deiner Stadt. Dort kann man dir sicher weiterhelfen.
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Ja, das stimmt schon, nur würde Ich mich lieber vorher einwenig schlau machen um die Rechte zu wissen, worauf er Rechte hat und worauf nicht. Gruß
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Eine Familienzusammenführung ist nur dann möglich wenn die Eltern verheiratet sind. Und wenn er kein Sorgerecht mehr für seine Tochter hat dann ist es unmöglich zurück zu kommen.
Wichtig wäre hier warum er keine weiter Aufenthaltsgenehmigung mehr bekommen hat! Das kann nicht daran liegen das, dass Visum "kaputt" gegangen ist!
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die anerkennung der vaterschaft ist ein wichtiges teil. genauso wichtig ist aber auch die sorgerechtsteilung. ohne diese wird er kein visum zur personensorge über sein deutsches kind erhalten. und da er aus deutschland schon vor ein paar jahren ausgereist ist, dürfte es schwierig werden, die zuständigen behörden im nachhinein von einer sorgerechtsteilung zu überzeugen. das würde nur gehen, wenn die kindesmutter der sorgerechtsteilung zustimmen würde. weitere infos: info4aliens.de
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Die Eltern des Mädchens sind vermutlich geschieden und das Sorgerecht der Mutter zugesprochen worden, nehme ich an. Sonst wäre ja sein Visum nicht verfallen bzw. nicht mehr gültig. Eine Familienzusammenführung im Sinne von Familie (Mutter-Vater-KInd) wäre das also nicht. Es kann sein, dass das schwierig wird. Wenn er sich auf der Ausländerbehörde informieren kann, wäre das am besten. Da aber in diesem Fall die deutschen Gesetze greifen, wäre auch eine Anfrage auf der deutschen Botschaft notwendig.