Fahrerflucht?
sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Führerschein seit einem Jahr und mir ist gestern ein kleiner Unfall passiert.
mein Opa ist ist letzte Woche verstorben und ich habe gestern die Sachen aus seiner alten Wohnung rüber in unsere Wohnung mit dem Auto gebracht . Ich wollte bei einer Tankstelle halten und tanken . Ich war sehr in Eile und unter Emotionen, wegen meinem Opa und weil ich zu spät zur Arbeit komme .
Ich habe die zapf Pistole in mein Auto gesteckt und erst dann bemerkt, dass die tanke zu ist und man nur mit der Karte zahlen kann und ich in dem Moment nur bares hatte . Unter dem ganzen Stress habe ich ganz vergessen die Zapfpistole aus dem Auto zu machen und bin angefahren, wobei die Pistole gerissen . Da die tanke zu hatte wusste ich nicht was ich machen soll und bin erstmal nach Hause gefahren und habe mich heute Morgen innerhalb 24h gemeldet . Dort wurde mir gesagt dass die Anzeige bereits raus .
Kann das nun wie Fahrerflucht gewertet werden ?
7 Antworten
Naja gut, es ist eine astreine Fahrerflucht. Da gibt's gar nichts zu diskutieren. Eigentlich müssen meines Wissens Geschäfte – dazu dürfte auch die Tankstelle gehören – einen Verweis auf den Inhaber an der Tür haben – darüber hättest du auch bei geschlossenem Geschäft Kontakt aufnehmen können und müssen. Notfalls Polizei rufen.
Die Eile auf dem Weg zur Arbeit solltest du nicht anführen, damit kannst du keine Punkte gewinnen. Der Aspekt mit deinem Großvater ist zweischneidig. Eine offizielle Entschuldigung ist es natürlich nicht. Das kann in zwei Richtungen losgehen – entweder die Mitleidstour und deswegen kommt man dir bei der Strafe etwas entgegen, oder aber man sagt, wenn du als Führerscheininhaber nicht weißt, wann du nicht fahren darfst/kannst, muss das erst recht geahndet werden… Weiß nicht recht, was ich dir da sagen soll. Ich würde mich anwaltlich vertreten lassen.
Was mich in deiner Geschichte wundert – normalerweise sind die Zapfpistolen bei geschlossenem Laden verriegelt und können nicht entnommen werden.
Gibt es keine Möglichkeit, dass die Fahrerflucht fallen gelassen wird
Das war eine Tankstelle, bei der man mit der Karte zahlen kann, wenn sie geschlossen ist
Ja, das ist eindeutig Fahrerflucht.
Informiere sofort deine Haftpflicht- und auch die Rechtschutzversicherung (ich hoffe, du hast eine), um dir eine Kostenzusage für einen RA zu holen.
Ohne RA erklärst du dich nirgendwo. Mit jedem Satz, egal wie ehrlich oder entschuldigend er ausfällt, du reitest dich immer weiter rein.
Versuche, mich heute einen RA für einen Termin zu erreichen.
Rein rechtlich ist das Fahrerflucht und kann u.a. mit Führerscheinentzug bestraft werden. Allerdings wirst Du da auf die Entscheidung des Gerichtes warten müssen. Nimm Dir einen Anwalt, der wird Dir eher Auskunft geben können, und bei einer Anzeige wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht braucht Du den ohnehin.
Du hättest noch an der Tanke die Polizei rufen müssen, das ist iwi logisch.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html
Du kannst noch so sehr auf die Tränendrüse drücken, das bringt nichts. Zu der Strafe kommt außerdem noch der Schaden. Es würde mich wundern wenn die Versicherung das in dem Fall übernimmt.
Kann das nun wie Fahrerflucht gewertet werden?
Das kann nicht nur so gewertet werden, das ist glasklar so. Wobei es nicht Fahrerflucht heißt, sondern wenn dann eher Verkehrsunfallflucht, oder um es rechtlich ganz sauber auszudrücken „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ aber sei es drum.
Ja, sowas macht man nicht. Und der Stress, von dem du sprichst, ist da auch keine Ausrede. Wer so im Stress ist (egal aus welchen Gründen), dass er nicht bemerkt, dass eine Tankstelle geschlossen hat, dann vergisst, dass der Zapfhahn noch steckt und dann auch noch meint, einfach fahren zu müssen, der ist körperlich ehrlich gesagt gar nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. .
Mal ganz nebenbei hätte da sonst was passieren können… was, wenn da unkontrolliert der Sprit ausläuft? Da bringt dein Anruf 24 Stunden später auch nichts mehr.
Das Versterben deines Großvaters tut mir Leid, aber so ein Verhalten im Straßenverkehr ist inakzeptabel.
Wenn du ganz viel Glück hast, wird das Verfahren eingestellt, da du dich selbst gestellt hast. Verdient hast du das meiner Meinung nach aber nicht.
Dass du angeblich nicht weißt, dass in solch einem Fall die Polizei zu rufen ist, ist ebenfalls besorgniserregend. Ich hab den Eindruck, dass da so Einiges aus der Fahrschule nicht bei dir hängen geblieben ist. Da solltest du sowieso mal drüber nachdenken, ob du im Straßenverkehr richtig ist.
Durch das Strafverfahren musste jetzt durch.
Gruß, B.