Fällt Spekulationssteuer in diesem Falle an?
Mein Großvater hat vor zig Jahren eine Wohnung gekauft und wohnt bis heute in dieser. 2016 wurde die Wohnung jedoch auf meinen Vater überschrieben, mein Großvater hat dort dafür lebenslanges und kostenloses Wohnrecht bekommen. 2021 habe ich die Wohnung allerdings geerbt, wie gesagt mein Großvater wohnt noch immer in der Wohnung, allerdings muss er jetzt in ein Heim und ich will die Wohnung nicht halten. Ich bewohnte die Wohnung also nie selbst, sondern mein Großvater. Es fielen nie Mieteinnahmen oder ähnliches an.
Muss ich in diesem Fall mit Spekulationssteuer rechnen?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Mein Großvater hat vor zig Jahren eine Wohnung gekauft und wohnt bis heute in dieser.
Dann ist es ja relativ klar: Es ist kein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG und es wird nicht besteuert, wenn du es verkaufen solltest (PS: Eine Spekulationssteuer gibt es nicht).
Der Zeitpunkt, an dem der Großvater die Wohnung gekauft hat, wird dir zugerechnet als Rechtsnachfolger. Und das wird weit über 10 Jahte her sein als es passiert ist.