Fällt Spekulationssteuer in diesem Falle an?

1 Antwort

Mein Großvater hat vor zig Jahren eine Wohnung gekauft und wohnt bis heute in dieser.

Dann ist es ja relativ klar: Es ist kein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG und es wird nicht besteuert, wenn du es verkaufen solltest (PS: Eine Spekulationssteuer gibt es nicht).

Der Zeitpunkt, an dem der Großvater die Wohnung gekauft hat, wird dir zugerechnet als Rechtsnachfolger. Und das wird weit über 10 Jahte her sein als es passiert ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig