fällt die garantie weg wenn eigenverschulden?
notebook hat durch einen kleinen unfall einen kaputten bildschirm(eigenverschulden). notebook zugeklappt aber es lag noch etwas dazwischen, das der bildschirm kaputtging. muss seither die "fenster" verkleinern und in eine "freie" ecke ziehen um genug sehen zu können....aber sonst funktioniert das notebook weiterhin wie zuvor.... meine frage lautet, kann ich das notebook dennoch zurück schicken und reparieren bzw den monitor austauschen lassen zwegs garantie? (habe ein bild beigefügt)

5 Antworten
Die Garantie besagt ja eigentlich nur, dass in dem Zeitraum gewährleistet wird, dass der PC nicht von selbst kaputt geht...
Dein "Unfall" fällt da eigentlich nicht drunter und du musst die Kosten selber tragen, aber ich würde es trotzdem mal mit dem Einschicken versuchen. Vllt. hast du Glück und sie reparieren ihn dir. Mehr als, dass sie ihn unrepariert zurückschicken kann ja nicht passieren...
das ist leider kein Garantiefall, die Reperaturkosten mußt du selber tragen (schätze 200-300 Euro). Der Hersteller kann ja nichts dafür wenn du beim Zuklappen nicht aufpasst ob was dazwischen liegt. Und es ist auch kein Produktionsfehler.
ja würde ich mir lieber einen neuen kaufen und den schrotten bei ebay versteigern!hat wirklich mehr sinn :D
das musst du selbst bezahlen. und leider kannst dus display auch nicht selbst auswechseln, weil dann offiziell die garantie weg ist. musst du also tatsächlich einschicken zum hersteller und dort richten lassen, und das obwohl die grundsätzlich unverschämt weit überteuert sind. (bei mir wollte dell mal 180euro für n lüfterwechsel, n neuer lüfter hat 25euro gekostet und ich habs selber gemacht - dort war die garantie aber schon abgelaufen)
Eigenverschulden und Fahrlässigkeit ist immer "den Garantie sein Tod" ^^
Kommt aber wie voran gesagt auf den Hersteller an und vor allem wie Du die Geschichte verkaufst...
edt.: Hab das Bild nun gesehen; das kann wohl keiner ohne das Wort Fahrlässigkeit erklären...
ja eben ist ja mein reden. was natürlich NICHT heisst das ich so etwas illegales jeh tun würde! ;)
Das wird keine Firma als Garantiefall anerkennen.
das ist wohl wahr. mehr als ihn so zurück schicken wie ich ihn eingeschickt habe machen sie dann auch nicht:-)