Fachhochschulreife Praktischer teil NRW?

2 Antworten

Du brauchst ein sogenanntes "gelenktes" Praktikum, möglichst im Bereich des angestrebten FH-Studiums. Das können nur ausbildungsberechtigte Firmen und Institutionen durchführen, die also z.B. auch normale Auszubildende beschäftigen. Es muss ein Ausbildungsplan für das Praktikum vorhanden sein. Die dürfen Dich also keineswegs die ganze Zeit z.B. an den Kopierer stellen oder in der zentralen Ablage beschäftigen.

In NRW legst Du an den FHs einfach das Praktikumszeugnis zusammen mit dem Deiner Fachhochschulreife bei der Bewerbung/Einschreibung vor.

Willst Du in einem anderen Bundesland studieren, brauchst Du aber ein Gesamtzeugnis. Das bekommst Du in NRW bei Deiner Bezirkregierung (Du kannst googeln: "NRW Bezirksregierungen").

Mit einer Fachhochschulreife vom Gymnasium, kannst Du nicht in Bayern oder Sachsen studieren, mit einer von einer berufsbildenden Schule aber schon.

Du legst bei Deiner Schule das Zeugnis des schulischen Teils der Fachhochschule zusammen mit der Praktikumsbescheinigung vor. Die überprüfen, ob das Praktikum richtig abgeleistet wurde und erstellen Dir dann eine Bescheinigung, in der Dir die komplette FHR bescheinigt wird. Diese Bescheinigung zusammen mit dem Zeugnise des schulischen Teils legst Du dann vor. Nur beides zusammen gilt als FHR.