Erlaubt meine Bewerbungsbemühungen zu speichern bei ALG1?

3 Antworten

Ich wüßte nicht, was daran nicht zulässig wäre, und nachfragen dürfen sie.

In der EGV steht nur, dass ich mich bewerben muss

Dann ist doch alles in Ordnung :D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Zu Überprüfungszwecken dürfen die das

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ja klar, die rufen die stellen an und wenn du dich da doch nicht beworben hast, dann stoppen die sie dir deine leistungen


Elch1164 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 20:51

Klar, als ob die soviel Zeit haben. Datenschutz. Wenn ich mich auf eine eigens gesuchte Stelle beworben habe wäre es seitens des potentiellen Arbeitgebers mit dem Datenschutz dahin. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die die Liste behalten können. Gucken ja ..Genauso ist es mit dem Anschreiben

Elch1164 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 18:27

Klar