Erbgemeinschaft Haus?

2 Antworten

Nein, aber es wäre gut, wenn sie im Mietvertrag aufgenommen wird. Ihr also das Haus gemeinsam mietet.

Das gibt deiner Freundin die Sicherheit, dass du sie nicht einfach von heute auf morgen raus stellen kannst, falls ihr euch mal total verkrachen solltet.

Sie könnte in einem solchen Fall, in ruhe eine neue Wohnung suchen.


Vin123920 
Beitragsersteller
 11.01.2024, 13:09

Ist ja ein eigentumshaus

das habe ich und meine Schwester geerbt

allerdings wohne nur ich dort drinne da sie ihr eigenes Heim hat

aber sie steht bei mir noch im Grundbuch drinne

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Prinzessle  11.01.2024, 14:00
@Vin123920

Dann gehört dir ja deine Wohnung alleine und sie hat ihre Wohnung vermutlich einfach vermietet.

Es gehört also dir die Hälfte des Hauses und die Andere, deiner Schwester. Bei einer Veräusserung des Gebäudes, müsstet ihr da beide einverstanden sein und dann halbe, halbe machen.

Aber deine Schwester kann dir nicht vorschreiben, was du in deiner Wohnung machst und das tut sie ja auch nicht.

Wenn ihr aber nur Stockwerkeigentum geerbt hat...sprich nur die Wohnung, in der du lebst. Dann müsstest du ihr ja die hälfte des Mietwerts als Miete bezahlen und somit könntet ihr schon einen entsprechenden Mietvertrag machen und darin dann eben auch deine Freundin eintragen.

Würdest du sterben, würde deine Schwester die Besitzerin deiner Wohnung werden, falls du keine Frau und Kinder hast.

Sie würde sie vermutlich dann verkaufen oder aber die Miete an deine Freundin dementsprechend anpassen, also ortsüblicher Preis.

Allerdings hätte deine Freundin, wenn sie im Mietvertrag drin steht, Zeit haben sich eine neue Wohnung zu suchen oder aber auf das Angebot eingehen, das ihr deine Schwester unterbreitet.

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Was denn für ein Formular? Und wieso sollten das die Eigentümer unterschreiben?

Also wenn sie einen offiziellen Mietvertrag bekommen soll, dann sollten den alle Eigentümer unterschreiben, außer es gibt Vollmachten unter den Eigentümern. Aber wenn sie einfach bei dir mit einzieht, braucht sie ja keinen Mietvertrag. Sie muss sich einfach auf dem Amt ummelden. Ein paar mehr Infos wären hilfreich, um zu verstehen was du eigentlich wissen willst.