Empfangsbevollmächtigter der Erbengemeinschaft?

3 Antworten

Jeder den die Erbengemeinschaft dazu macht. Allerdings sollte er auch handlungsfähig im Sinne des Zivils- und Steuerrechts sein.

Jeder, den die Mitglieder der Erbengemeinschaft dazu bestimmen.


SarbMan 
Beitragsersteller
 24.01.2022, 11:33

Also z.B. eine Person der Erbengemeinschaft oder auch einen Steuerberater?

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PatrickLassan  24.01.2022, 11:35
@SarbMan

Wenn sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft einig sind, können sie auch einen Steuerberater zum Empfangsbevollmächtigten bestimmen. Wenn es um die Erbschaftsteuer geht, halte ich das sogar für sehr sinnvoll.

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Jeder, der nicht entmündigt ist und von der Erbengemeinschaft dazu ernannt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung