Elterngespräch ohne Familienhilfe?

2 Antworten

Ja, das darfst Du. Nur Erziehungsberechtigte haben ein Recht bei den Gesprächen dabei sein.

Aber denk darüber nach, warum das Gespräch geführt wird. Es geht nicht um die Wahrung Deiner Position und um mögliche unangenehme Fragen von Dritten, sondern es geht einzig und allein um das Kind und sein Wohl.

Dabei sollten möglichst alle Institutionen miteinander im Kontakt sein. Letztlich kommt im Konsens mehr raus, als wenn alle separat an ihren Baustellen arbeiten.

Ja, aber warum sollte man das? Die Familienhilfe ist ja nicht da, um den Lehrer zu kontrollieren, sondern, um den Eltern und besonders dem Kind zu helfen. Das sollte ja auch oberste Priorität für den Lehrer haben.