Einige Fragen zum Thema Gema. Wie läuft das ab?

3 Antworten

Also zuerst einmal: Die Gema-Gebühren werden nicht von den Musikern gezahlt, sondern vom Veranstalter des entsprechenden Events. Ihre Höhe richtet sich nach verschiedenen Begebenheiten, wie die größe des beschallten Bereichs, Eintrittsgebühren etc.

Es empfiehlt sich immer, seine Veranstaltung bei der Gema anzumelden denn wenn die Gema "zufällig" auf die Veranstaltung aufmerksam wird (etwa über Facebook oder Veranstaltungskalender) dann schätzt sie die Gebühren sehr großzügig zu ihren Gunsten und schlägt zusätzlich 100% auf.

Was passiert jetzt wenn man Gemagebühren nicht bezahlt? Die Gema ist eine privatrechtliche Organisation. Sie muss die gleichen Wege gehen wie andere privatwirtschaftliche Unternehmen auch, d.h. sie muss im Zweifelsfall ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen.

Nach meiner Erfahrung scheut die Gema davor jedoch in sehr vielen Fällen zurück - insbesondere dann, wenn die Sachlage nicht eindeutig geklärt ist.

In einem Fall, der bei uns derzeit noch anhängig ist, verlangt die Gema beispielsweise Gebühren weil eines der auf unserem Event gespielten Stücke namensgleich ist mit einem Stück, welches in der Gema-Datenbank eingetragen ist.Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein gemafreies Stück wie im übrigen alle Stücke, die auf diesem Event gespielt wurden.

Nun muss man wissen, dass die Gema stets die gesamten Gebühren erhebt wenn auch nur ein einziges der vorgetragenen Stücke gemapflichtig ist, was für die Gema sehr verlockend zu sein scheint.

In der Praxis sieht das so aus, dass der Veranstalter seine Veranstaltung bei der Gema anmeldet und alle Interpreten sogenannte Musikfolgen-Formulare einreichen. Dort werden die Namen der Stücke, die Interpreten und die Komponisten eingetragen.

Wir haben schon bei früheren Veranstaltungen festgestellt, dass die Gema mit solchen Listen sehr kreativ umgeht. Imn vorliegenden Fall gab es lediglich eine Namensgleichheit.

Daraufhin übersandte uns die Gema eine Rechnung über 2800,00 Euro....ohne jedoch auch nur im Entferntesten zu nennen, um welches Stück es sich handelt. Das hat sie bis heute nicht getan. Stattdessen kommt etwa alle 6 Monate eine Mahnung mit fürchtlichen Drohungen. Vor Gericht ist die Gema bis heute nicht gezogen - wohl auch weil sie dann das Stück nennen müsste und wir die Gemapflichtigkeit dann widerlegen könnten.

Aus dem zuvor Gesagten ist leicht abzuleiten was ich von der Gema halte: Nichts! Ihre Methoden sind sehr fragwürdig und ihre Verteilerschlüssel macht sie für kleine bis mittelgroße Musiker/Bands eh uninteressant.

1. Dann bekommst du eine mind. 3000€ hohe Strafe wenn du gemeldet wirst. (psst. wie ist dein Dj Name?)

2. Es müssen nicht alle Musiker GEMA zahlen, dies ist freiwillig, wenn ein Musiker sein Werk schützen lassen will.

3. Ja würde ich, aber nur GEMA freie Musik ;)

4. GEMA ist ein Schutz für die Urheber, also nix schlimmes dran.


Aimix 
Beitragsersteller
 09.01.2016, 02:27

Mein DJ-Name: DJ Steve-X :)

Und ich meine Musiker, die Musik von anderem verwenden wollen :)

LMAADF  09.01.2016, 02:31
@Aimix

Du meinst Dj´s - Radiostationen - Bars, wo eine CD abgespielt wird u.s.w. - Ja die müssen GEMA Gebühren zahlen wenn sie GEMA geschützte Musik abspielen wollen. Selbst nachgespielte Musik durch Live-Instrumente ist nicht GEMA befreit.

Kleine Story meinerseits: ich habe vor Jahren mal in einem Fitnessstudio gearbeitet, im Trainingsbereich lief Musik. Unser Chef sagte uns wenn einer von der GEMA kommt, einfach nicht durchs Drehkreuz lassen und ihn wieder weg schicken. Eines Tages ist wirklich mal ein Vertreter aufgetaucht, der die Musik überprüfen wollte. Wir haben ihn nicht reingelassen, Hausverbot erteilt und so ist mein Chef damals drum rum gekommen GEMA Gebühren zu bezahlen.
Hört sich vielleicht dämlich an, ist allerdings eine wahre Geschichte.