Einen Buchstaben in meinem Namen ändern?

1 Antwort

Vorname ändern
Um einen Vornamen zu ändern, braucht es triftige Gründe: z. B.  wenn der Name zu Verwechslungen führt oder sehr exotisch ist. Die Verwaltungsvorschrift sagt auch, dass „Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als sechzehn Jahre sind (…) nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden sollen.“

Oft kommt es vor, dass trotz sorgsamer Auswahl des Vornamens zur Geburt des Kindes später ein Grund eintritt, warum die Eltern (oder das erwachsene Kind) den Namen ändern möchten. Z. B. wenn es zu anstößigen Wortspielen kommt, die den Namensinhaber der Lächerlichkeit preisgeben. Dabei reicht es aber nicht aus, dass sich z. B. Dennis auf Penis reimt oder Lana rückwärts gelesen Anal ergibt. Das hätten sich Eltern vorher überlegen müssen.

Schwierig zu schreibende oder auszusprechende Namen können geändert werden, wenn die Schwierigkeiten das „normale Maß“ überschreiten. Wer sein Kind „Schackeline“ nennt und meint, damit einer schwierigen Schreibweise von „Jacqueline“ ein Schnippchen geschlagen zu haben, der wird sich vielleicht später wundern, dass diese Schreibweise erst recht zu Fehlern führt und das Kind zudem der Lächerlichkeit preisgibt. Ob einer Namensänderung in diesem Falle stattgegeben wird, kommt auf die Verantwortlichen in der jeweiligen Gemeinde an. Ist man mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann auch der Weg vors Gericht gegangen werden.

Des Weiteren ist es nach Einbürgerungen möglich, Namen ausländischer Herkunft der Einfachheit halber zu ändern. Oft wird dies von Russlanddeutschen gewünscht, die dann beispielweise Andrej in Andreas ändern oder Ewgenij in Eugen.

Eine Namensänderung gibt es jedoch nicht sofort, bis die Anträge bearbeitet sind, kann es mehrere Monate dauern. Außerdem ist es nicht unbedingt nötig, den alten und womöglich sehr lange getragenen Vornamen komplett zu streichen. Manchmal reicht es auch, einen zweiten Vornamen hinzuzunehmen, sodass der exotische oder schwer auszusprechende Vorname nicht immer erwähnt werden muss (außer in offiziellen amtlichen Unterlagen). Auch die Schreibweise des Namens kann geändert bzw. eingedeutscht werden. Und wenn jemand „nur“ Probleme mit einem seiner vielen Vornamen hat, dann kann auch nur ein einzelner Name gestrichen werden.


jetta1991  09.09.2016, 05:08

Zwischen 2,50€ bis hin zur 255€... So steht es im Internet 😊👋🏻

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Redhaiir 
Beitragsersteller
 08.09.2016, 20:22

Ich hätte da meine Gründe und wenn es dann für die nicht reichen würde dann ist esbhalt so. Weißt du vielleicht wie viel das kosten würde

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