Darf von der Stadtverwaltung unnötiger Weise eine Änderung der Hausnummer vorgeschrieben werden?
Folgende Konstellation:
Unser Haus trägt seit seiner Errichtung durch unsere Familie im Jahr 1964 die Hausnummer 21. Durch eine Verdichtung der Bebauung stehen bereits seit Jahrzehnten die Hausnummern 21a und 21b neben uns.
Nun erfolgt neben uns ein Neubau. Heute hatten wir die Aufforderung der Stadtverwaltung im Briefkasten innerhalb von nicht mal 3 Wochen unsere Hausnummer in 19b zu ändern - der Neubau erhalte jetzt unsere Nummer 21.
Dies bedeutet für uns einen erheblichen (unnötigen) Aufwand auch unter Entstehung von Kosten, da wir Verträge ändern, Firmen informieren und unsere persönlichen wie auch Autopapiere ändern lassen müssen. Nicht zuletzt bringt es natürlich Unmengen an Ärger mit sich, da natürlich erfahrungsgemäß nichts und niemand mit dieser Änderung klarkommen wird.
Unser Grundstück grenzt unmittelbar an die Straße, Nummer 21a liegt links neben und über uns, das jetzige Neubaugrundstück unterhalb der 21a an der Straße und eins daneben an der Straße 21b. Für eine logische Nummerierung sollte aus meiner Sicht der Neubau jetzt die Nummer 21c erhalten. Warum sollte es besser sein eine 19b statt einer 21c zu erschaffen, wenn unter Beibehaltung der bisherigen 21er-Nummerierung unnötiger Aufwand für bereits seit Jahrzehnten ansässige Anwohner vermieden werden könnte!?
T3Fahrer