Ein Mädchen wollte mich Treten und ich habe ihr eine Bombe gegeben ist doch als Verteidigung ok?
11 Antworten
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völlig ok.
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Ist nur ok, wenn es eine Nuklearbombe war. 'Just kidding'
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Eine Bombe? Ich gehe jetzt mal nicht von Sprengstoff aus, sondern von einer Verteidigungstechnik. Somit war das völlig in Ordnung, das war Notwehr (§32 StGB). Du kannst sie außerdem wegen Versuchter Körperverletzung gemäß §223 StGB anzeigen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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Richtig so gibt keine Konsequenzen
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du hättest sie ein Fach am Bein halten können oder ausweichen können... aber ansonsten ist es eine gute Methode😐☺👍