Ehefähigkeitszeugnis beantragt aber nicht ausgestellt, Geld zurück?
Hallo,
mein Verlobter und ich wollen heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis. Es wurde (im Ausland) beantragt und auch schon bezahlt (120€), jedoch haben wir keins ausgestellt bekommen, weil Unterlagen fehlten. Bekommen wir das Geld zurück erstattet, bzw. haben wir das Recht aufgrund nicht geleisteter Arbeit das Geld zurück zu bekommen?
Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir antworten.
7 Antworten
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Wo habt ihr das beantragt? Im Ausland? Da werdet ihr nichts zurückbekommen! Wenn Unterlagen fehlen, ist das euer Versäumnis.
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Das vom deutschen Standesamt geforderte Ehefähigkeitszeugnis kann nur in Portugal ausgestellt werden. Ihr habt es dort vor Ort beantragt und die Gebühr dafür bezahlt, doch wurde festgestellt, dass noch etwas fehlt. Nun bist du der Meinung, dass du dieses Zeugnis bei der portugiesischen Botschaft in Deutschland beantragen könntest und dafür hättest du alle Unterlagen beisammen. Das passt nicht zusammen, denn die portugiesische Botschaft in Deutschland muss das gleiche verlangen wie die Behörde in Portugal. Sie unterliegt den gleichen gesetzlichen Bestimmungen. Wenn in Portugal etwas verlangt wird, was ihr bei der Botschaft hier nicht benötigt, müsst ihr den Sachbearbeiter in Portugal darauf hinweisen und darauf drängen, dass er euer bezahltes Ehefähigkeitszeugnis ausstellt!
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Ein solches Zeugnis im Ausland zu bestellen, da hast du Pech, das Geld bekommst du mit 99 % iger Sicherheit nicht mehr. So was macht man in DE, da hat man eine Ansprechpartner. da machst du einen Kurs bei einer kirchlichen Stelle und dort bekommst du auch das "Zeugnis"
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Das ist aber nicht das Ehefähigkeitszeugnis, um das es hier geht.
Lt. Wikipedia:
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach deutschem Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot.
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ok, woher weißt du das, davon steht nichts in der Frage
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Ich weiß das, weil mir der Begriff "Ehefähigkeitszeugnis" bekannt ist.
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Wieso habt ihr das Ehefähigkeitszeugnis im ausland beantragt? Das kann man auch in der zugehörigen Botschaft die der Staatsangehörigkeit angehört beantragt werden.
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Das wussten wir leider nicht. Und da wir sowieso im Ausland waren (Portugal) haben wirs dann da gemacht.
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Ich will jetzt nicht neugierig sein deiner Staatsangehörigkeit , bedenke aber das Gesetze zb. bei Scheidung dann für das entsprechende land gelten in dem ihr heiratet. Das kann bei manchen Nationen zb. Südostasien sehr problematisch werden.
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Reicht doch die fehlenden Unterlagen nach!
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In Portugal wird zusätzlich noch was verlangt das würde 3-4 Monate dauern bis wir das Zeugnis dann in der Hand hätten. Deshalb auch nur die stonierung. Hier in Deutschland könnten wir das sofort bekommen ohne zusätzliche Unterlagen. Naja.. dann ist das halt so...Danke
Ja es wurde im Ausland beantragt, wollen es jetzt aber stornieren um es hier in DE zu beantragen, weil zusätzlich komplizierte Unterlagen gefordert werden haben wir uns umentschieden. Hier in DE haben wir alle Unterlagen für die Botschaft.