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1 Antwort

Hi,

Grundsätzlich gilt:

  • Kinder, Jugendliche & Erwachsene haben ein Recht am eigenen Bild.
  • Sie dürfen selbst entscheiden, ob und wo Aufnahmen von ihnen veröffentlicht werden.
  • Ihre Zustimmung ist nur in wenigen Ausnahmefällen nicht notwendig.
  • Wer das Recht am Bild missachtet, begeht eine Straftat und riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.
  • Opfer einer solchen Rechtsverletzung dürfen vom Verletzer die Löschung, Unterlassung und Schadensersatz fordern.

Aber:

Bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Eine Verfolgung ist also nur möglich, wenn der Rechteinhaber dies beantragt. Eine Verfolgung von Amts wegen findet nicht statt.

Da wird von vielen natürlich spekuliert: Der/die stellt schon keine Anzeige".

Es gibt aber auch Ausnahmen:

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html?_ga=2.79131933.869410470.1724684139-1729688422.1722855984

Z. B. dürfen Prominente fotografiert werden und auch veröffentlicht– vorausgesetzt, ihre Privat- und Intimsphäre werden dadurch nicht verletzt.

Aber wer ist wirklich prominent? Oft ist das ja eindeutig, allerdings musste sowas auch schon ein Gericht entscheiden.

Wenn du dir nicht 100 % sicher bist, lass es lieber sein. Die eigene Erfahrung, als Angeklagter vor Gericht zu stehen, zählt sicher nicht zu den Erfahrungen, die man sich wünschen würde.