Ebay kauf abbrechen als Käufer?

9 Antworten

Artikelnummer? Von privat oder gewerblich?

Grundsätzlich gilt der Kaufvertrag natürlich. Du könntest dem gewerblichen Verkäufer einen Widerruf zukommen lassen. Den privaten Verkäufer könntest Du unbezahlt lassen und abwarten, welche Anstalten er macht um von Dir die Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen oder ob er sie preiswerter verkauft und Dich anschließend zur Zahlung der Differenz auffordert (Schadensersatz).


Esskah  26.08.2018, 18:29
Du könntest dem gewerblichen Verkäufer einen Widerruf zukommen lassen

was jedoch nichts bringt, denn Eintrittskarten sind vom Fernabsatzgesetz ausgeschlossen (siehe AG München mit Urteil vom 2.12.2005 (182 C 26144/05))

Den privaten Verkäufer könntest Du unbezahlt lassen und abwarten, welche Anstalten er macht um von Dir die Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen oder ob er sie preiswerter verkauft und Dich anschließend zur Zahlung der Differenz auffordert (Schadensersatz)

das ist Aufforderung zur Unterschlagung oder gar Betrug - dünnes Eis!

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Bagman  26.08.2018, 19:43
@Esskah

Dass Eintrittskarten in der Regel von Widerruf ausgeschlossen sind, habe ich leider Zuspätkommende gemerkt.
Zur Unterschlagung oder zum Betrug würde ich nicht aufrufen. Aber ich könnte mir vorstellen es auf eine Auseinandersetzung ankommen zu lassen, wenn das Inserat möglicherweise absichtlich irreführend formuliert war. Ich hatte ja auch geschrieben, dass der Kaufvertrag erst einmal so gilt. Aber der Fragesteller möchte die eBay-Artikelnummer ja nicht nennen

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Esskah  26.08.2018, 19:50
@Bagman

Das spielt nur leider alles keine Rolle, denn der FS ist aus dem Kaufvertrag zur Zahlung verpflichtet.

Das ist erstmal unabhängig von anderen Forderungen weil die Irreführung dazu nachgewiesen sein müsste. Du würdest zur Kaufpreiszahlung jede Auseinandersetzung verlieren!

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Droitteur  26.08.2018, 19:59
@Esskah

Ohne Kaufvertrag keine Zahlungspflicht. Einen rechtlichen Standpunkt zu vertreten ist auch alles andere als ohne Weiteres strafbar.

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Bagman  26.08.2018, 20:01
@Esskah

Kommt das nicht auch auf die Art und Weise an, wie der Artikel beworben wurde und wie das Inserat aussah? Weshalb waren denn 4 Tickets abgebildet, wenn nur 2 zu erwerben waren? Bei eBay wurden doch auch mal leere iPhone-Kartons gehandelt - das erinnert mich irgendwie daran.

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Bagman  26.08.2018, 20:02
@Droitteur

Der Kaufvertrag ist ja aber mit dem Kauf bei eBay zustande gekommen - oder etwa auch nicht?

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Droitteur  26.08.2018, 20:05
@Bagman

Wenn man bestimmten relevanten Irrtümern erliegt, kann man das in bestimmter Form geltend machen und ist dann nicht an seine Erklärung gebunden; die wird rückwirkend nichtig.

Das ließe sich sogar hilfsweise erledigen und in erster Linie stellt man sich auf den Standpunkt, dass vielmehr ein Vertrag über vier Karten abgeschlossen wurde. Je nachdem, was man erreichen möchte und wie streitlustig man ist; für das praktische Anliegen des Fragenden dürfte man auf diese Überlegung verzichten können.

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Bagman  26.08.2018, 20:08
@Droitteur

Das klingt fundiert. Ich glaube, dass ich mir das auch so vorgestellt hatte :-) .

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Droitteur  26.08.2018, 20:11
@Bagman

Danke :)

Gern auch immer her mit weiteren Fragen dazu. An deiner Vorstellung ist ja was dran. Darüber hinausgehend ist es nicht einmal nötig, bewusst in die Irre geführt zu werden. Allerdings hast du damit schon richtigerweise auch das berühmte Beispiel des Schachtelbetrugs eingeleitet ;)

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Esskah  26.08.2018, 21:17
@Droitteur

Warum sollte kein Kaufvertrag bestehen?

Durch die Anfechtung wird ein Rechtsgeschäft nur rückwirkend vernichtet (sog. ex-tunc-Wirkung der Anfechtung, § 142 I BGB). Folglich besteht zum jetzigen Zeitpunkt ein Kaufvertrag - eben weil noch nicht angefochten wurde.

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Droitteur  26.08.2018, 21:57
@Esskah

Natürlich wurde nach der Beschreibung bereits angefochten. Dafür kommt es nicht auf die Verwendung des Begriffes "Anfechtung" an.

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Droitteur  26.08.2018, 22:28
@Droitteur

(Dh zumindest so wie ich die Beschreibung lese. Ich will mal nicht so "natürlich" schreiben.)

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Ja klar. Hat er schon verschickt. Na sicher... 🙄

Ich weiß nicht, ob du da noch rauskommst aus der Nummer, am besten wendest du dich unverzüglich telefonisch an Ebay (geht leider erst morgen früh ab 8 wieder), möglicherweise ist das Foto mit den 4 Tickets irreführend und verstößt gegen die Ebay-Regeln. Einen Versuch ist es wert.

Der Verkäufer kann nichts dafür, wenn Du eine Anzeige nicht richtig liest. Und ehe ich so viel Geld ausgeben würde, würde ich nicht nur einmal alles gründlich durchlesen. Da ich annehme, dass es sich um einen Privatverkäufer handelt, hast Du kein Widerrufsrecht und musst zahlen. Die Zahlung kann sogar eingeklagt werden.

Bei einem gewerblichen Verkäufer schaust Du in die Widerrufsbelehrung. Dort steht dann, wie und ob Du widerrufen kannst.


Droitteur  26.08.2018, 20:01

Dem Verkäufer passiert ja auch nichts schlimmes, bloß weil er nun doch nicht die Tickets zu einem wohl überzogenen Preis absetzen kann.

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So schnell versendet niemand einen Artikel, besonders wenn er noch kein Geld hat. Aber das macht nichts, schick die Karten nach Erhalt zurück oder verweigere die Annahme

Beharre auf dein Irrtumsrecht.


Bagman  26.08.2018, 18:06

IRRTUMSRECHT?

Du hast auch das Recht Dich zu irren.

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Dimido  26.08.2018, 18:10
@Bagman

Der Irrtum würde bemerkt und sofort bekanntgegeben, ein Vertrag ist nicht zustande gekommen.

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Esskah  26.08.2018, 18:33
@Dimido

das wäre eine Anfechtung wegen Irrtum und nicht "Irrtumsrecht" siehe § 119 BGB. Beachte aber, dass man hierdurch als Erklärender u.U. schadensersatzpflichtig wird (siehe § 122 BGB)!

Deine erste Antwort ist Blödsinn weil das Verschicken hier keinen Stellenwert hat. Es geht um einen gültigen Kaufvertrag. Auch das Verweigern der Annahme hilft nichts, denn der Käufer ist bei einem gültigen Kaufvertrag verpflichtet die Sache abzunehmen!

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Droitteur  26.08.2018, 19:55
@Esskah

Irrtumsrecht ist doch ein schöner übergeordneter Begriff, bei dem jeder, der Ahnung hat, weiß, was damit gemeint ist.

Das "blödsinnige Verschicken" hat so viel Stellenwert wie dein bedeutungsschwangerer Hnweis auf die Schadensersatzpflicht. Es ist halt nice to know und wenn es doch zum Tragen kommt, kann man mit minimaler Lebensfähigkeit schon damit umgehen.

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Esskah  26.08.2018, 21:00
@Droitteur

Irrtumsrecht ist sicher ein netter Begriff, schürt aber m.E. falsche Erwartungen. Zudem ist es einfach kein Rechtsbegriff und an und für sich genommen kein Rechtsgebiet - somit sachlich falsch.

was Deinen Kommentar zum "blödsinnigen Verschicken" betrifft, hätte ich nicht erwartet, dass Du so kurzsichtig bist! Zwei Punkte hierzu:

1.) bezieht sich mein Kommentar auf die gesamte erste Antwort und nicht nur auf das Verschicken, denn die Antwort ist in Gänze falsch oder Teile daraus unerheblich.
2.) ist die tiefere Bedeutung tatsächlich vorhanden und elementar! Dimido vermittelt mit seinem Hinweis darauf, dass man durch die Anfechtung wegen Irrtums ungeschoren aus der Sacher herauskommen würde. Das ist jedoch keineswegs der Fall und muss damit unbedingt angesprochen werden.

Die Folgen einer Anfechtung mit anschließender Schadensersatzforderung sind mitunter größer als zwei Tickets zu überhöhtem Preis zu erwerben und Lehrgeld zu bezahlen, denn auch damit "kann man mit minimaler Lebensfähigkeit schon" umgehen ;-)

Also: Danke für das schöne Wort "bedeutungsschwanger" (habe ich lange nicht mehr gehört)

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Droitteur  26.08.2018, 22:15
@Esskah

Welchen falschen Eindruck sollte der Begriff denn wecken? Um es auf den Punkt zu bringen: Die Dinge, die Dimido weggelassen hat, erscheinen mir weit eher vernachlässigbar, als umgekehrt die Dinge, die man weglässt, wenn man pauschal mit "Pech gehabt" antwortet.

Wenn man "Irrtumsrecht" googelt, kommt man zur Rechtsvergleichung. Und so finde ich den Begriff sogar mehr als passend, weil er sehr wohl in einem übergeordneten Sinne schön zum Ausdruck, was gemeint ist - auf aller Welt wird es wohl Regeln dazu geben, wie mit Irrtümern umzugehen ist, und wenn nicht, dann wird man auch das nur deshalb so bewusst verneinen können, weil mit "Irrtumsrecht" der zu verneinende Begriff hinreichend scharf umrissen ist. Es wird aber wohl n i c h t überall auch "Anfechtung" genannt werden oder erforderlich sein.

Im Übrigen spricht hier einfach mal gar nichts dafür, dass ein allzu hoher Schaden entstanden ist.

Nichts für ungut; ich hatte spontan Sympathien für Dimido entwickelt. Wenn dann jemand mit so einer lapidaren Antwort wie "Pech gehabt" kleinscheißt, motiviert mich das einfach, etwas dazu zu sagen :D Ansonsten habe ich gar nichts gegen dich und deine Beiträge und freue mich auf viele weitere Begegnungen; mal sehen, über was für schöne Worte wir sonst noch so stolpern.

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Esskah  26.08.2018, 22:27
@Droitteur

Kein Ding und persönlich ist da auch nichts Negatives. Meine pauschale Antwort "Pech gehabt" richtet sich daran, dass es (leider) immer wieder Käufer gibt, die alle Register ziehen wollen, nur weil sie selbst zu dämlich oder faul waren Beschreibungen oder Bedingungen zu lesen oder mit falschem Rechtsverständnis in Ladengeschäfte rennen und ein Rückgaberecht fordern.

Wenn dann ein Schnäppchenjäger mal auf die Nase fällt ist Lehrgeld nicht unbedingt das schlechteste. Um dies alles korrekt zu bewerten, fehlen jedoch allen Antwortenden weitere Infos. Dass das Recht hier sehr vielschichtig ist, werde ich gerade Dir wohl nicht erklären müssen. 😉

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Du hast kein Recht auf den Abbruch, von dem her...kannst du nichts tun.

Wenn deutlich im Text stand dass es sich um zwei Tickets handelt bist du selbst Schuld

(anders wenn es zb in weiß da stand und erst bei markieren von Textfeldern sichtbar gewesen wäre o.ä. Das ginge dann nämlich in Richtung Betrug)