Durchreise durch Frankreich mit Hund / stafford bullterrier?
Der erste Urlaub Ende Mai 2024 steht an. Mein Hund soll mit da es hier in DE keine Möglichkeit gibt wo ich ihn lassen kann. Hundepension / kein zwingerhund, unverträglich - volles Programm. In Spanien wartet ein riesen eingezäuntes Grundstück auf ihn mit Meerblick.
im Internet steht das American Staffordshire Bullterrier in Frankreich Kategorie 1 hunde sind und somit verboten. Staffordshire Bullterier hingegen nicht, was ich in mehreren Texten wie folgt lesen konnte, wenn ich das richtig verstanden habe?
1.„Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, deutsche Dogge sowie Staffordshire Bull Terrier werden nicht zur 1. und 2. Kategorie gerechnet, sodass die Einreise nach Frankreich erlaubt ist. Das
tragen eines Maulkordes und die Leinenführung von einer volljährigen Person wird empfohlen.“(Quelle: Hundeurlaub.de)
2.Nicht in allen europäischen Länder sind alle Hunderassen willkommen. In Frankreich zum Beispiel dürfen Hunde der "Kategorie 2" nicht einreisen. Dazu zählen unter anderem American Staffordshire, Tosa, und Rottweiler Für diese Rassen wurden die Einreisebedingungen stark verschärft. Dein Hund gehört zu den Rassen Dobermann, deutsche Dogge oder Staffordshire Bull Terrier - die Einreise ist erlaubt (Quelle: Fressnapf)
Hat jemand so was vom Tierarzt schon mal bescheinigen lassen das sein Hund zu einer bestimmten Rasse angehört und das ganze auf französich?
2 Antworten
Übersetzen lassen. Aber davon abgesehen: Mit so etwas musstest du rechnen bei der Anschaffung eines solchen Hundes. Mal abgeshen davon, dass Bullterrier zur Qualzucht gehören.
Mir wäre es zu unsicher mit einer Hunderasse durch ein Land zu reisen, in dem es Probleme geben könnte mit dieser Rasse durchzureisen.
Ich musste meine Hunde für eine Reise nach Norwegen entwurmen lassen und die Entwurmung muss in einem bestimmten Zeitraum vor der Einreise erfolgen und im Impfpass eingetragen sein. Und das kommt scheinbar so selten vor, dass meine Tierärztin danach googeln musste. Ich möchte nicht wissen wie selten es vorkommt, dass Tierärzte auf Französisch etwas bescheinigen müssen.
Guck mal hier:
Aufgepasst bei der Einreise auch mit Hunden, die optisch oben aufgeführten Hunderassen ähnlich sind. Hilfreich kann statt eines vorhandenen Stammbuches eventuell die Bescheinigung eines Tierarztes sein, dass der über den Heimtierausweis identifizierbare Hund nicht einer der beiden Listenhund-Kategorien zugehörig ist. Die Bescheinigung muss detailliert und verständlich für die französischen Behörden abgefasst sein.
Weitere Informationen erteilt bei Bedarf die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft. Die aktuellsten Infos zur Einordnung von Hunden in die Kategorien 1 und 2 finden Sie auf der Website der französischen Botschaft.
Die oben genannten Regelungen gelten nicht nur für den Urlaub in Frankreich mit Hunden, sondern offiziell auch für den Transit in andere europäische Länder. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund eventuell zu einer verbotenen der oben genannten Hunderassen oder einer Kreuzung gehört, raten die französischen Behörden von einer Einreise mit diesem Hund ab.
Quelle: https://frankreich-mit-hund.de/einreise-hund
Den Fettdruck gibt die Seite vor. Aber vor allem den Satz, dass von einer Einreise abgeraten wird würde ich mich abschrecken.