Dürfen einen Lehrer ausfragen wenn man in der Vorstunde nicht da war?

8 Antworten

Das schriftliche schon, das musst du nachtragen. Was im Unterricht besprochen wurde, kannst du aber logischerweise nicht wissen.

Ja, das darf sie. Du hattest ja jetzt das ganze Wochenende Zeit, den versäumten Stoff nachzuholen.

Klar darf sie das. Dagegen gibt es kein Gesetz. Aber ebenso wenig gibt es ein Gesetz, welches dich zwingt, ihr auf ihre Fragen (wahrheitsgemäß) zu antworten.

Natürlich dürfen sie das, da du die Pflicht hast das versäumte nachzuholen.

Wenn es über das Schriftliche ist und ein Tag dazwischen liegt, dann ja. Du hast die Pflicht verpasstes selbstständig nachzuholen.