Drogentest bei Bewerbungsgespräch üblich?

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Das ist weder üblich noch zulässig. Sollte der potentielle Arbeitgeber allerdings einen Verdacht hegen sind Deine Chancen sehr gering (bis nicht mehr vorhanden) - auch ohne Test ...

Betreffend Arbeitnehmer sieht es anders aus http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-11/arbeitsrecht-drogentests-mitarbeiter


zinxstn 
Beitragsersteller
 26.11.2017, 18:45

Es wird ein ärztl. Eignungstest gemacht... Ist da nicht auch ein Drogentest dabei?

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gschyd  26.11.2017, 19:12
@zinxstn

Nein, möglicherweise aber ein Bluttest

Welche Analysen sind erlaubt?
Das kommt auf den Job an. Unzulässig sind in jedem Fall die
Untersuchung des Blutes auf Schwangerschaft, AIDS, Drogen- und
Alkoholkonsum oder genetische Auffälligkeiten. Wenn Unternehmen zugeben, alle Bewerber auf Diabetes zu untersuchen, ist das rechtwidrig. Auch der allgemeine Gesundheitszustand von neuen Beschäftigten hat den zukünftigen Arbeitgeber nicht zu interessieren. Unerlaubt sind Blutdruck- und Pulskontrolle, Überprüfung der Lungenfunktion, Blutbild, Leberwerte, Cholesterinmessung, Schilddrüsenhormone und so weiter... Untersuchungen dieser Art dienen nämlich der gesundheitlichen Auslese von potentiell häufiger kranken, aber grundsätzlich für den Job geeigneten Arbeitnehmern.

Was passiert, wenn ich die Blutabnahme verweigere?
Bei einer Verweigerung müssen Sie damit rechnen, den Job nicht zu bekommen. Tipp: Bieten Sie an, eine Blutuntersuchung durch den Hausarzt nach den Vorgaben des Unternehmens beziehungsweise des Betriebsarztes machen zu lassen und die Laborergebnisse vorzulegen. So haben Sie wenigstens die Kontrolle über den Umfang der Untersuchung, können sich informieren, beraten und entscheiden, ob Sie die verlangten Daten vorlegen wollen.

Muss mir der Betriebsarzt mitteilen, was er testet?
Ja. Er muss das in jedem Fall auch vorher und unaufgefordert tun, sonst ist die Einwilligung in die Blutentnahme nicht wirksam. Sie müssen nämlich entscheiden können, ob Sie der Blutentnahme auch in Kenntnis der durchgeführten Analyse zustimmen. Die Blutentnahme kann sonst eine strafbare Körperverletzung darstellen. In jedem Fall verstößt der Arzt ohne vorherige Aufklärung gegen seine ärztlichen Berufspflichten.

mehr dazu, lies mal den ganzen Artikel http://www.news.de/wirtschaft/855033667/was-sie-ueber-bluttest-wissen-muessen/1/

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Das fände ich schon sehr merkwürdig. Also ich würde mir das verbitten, besonders, wenn ich noch nicht zum Laden gehöre und auch mit nichts dieses Mißtrauen verdient hätte.