Decke runtergefallen, Laptop kaputt, wer haftet?
Hallo zusammen,
Bei mir sind die Paneelen von der Decke gekracht. Dabei wurden einige meiner Sachen beschädigt unter anderem mein Laptop. Muss ich als Mieter für meine Sachen selbst versichert sein, oder würde da die Versicherung meiner Vermieterin aufkommen?
Liebe Grüße
3 Antworten
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Aus welchem Grund ist die Decke runtergekommen? Hat das jemand verursacht oder gab's ein Erdbeben?
Wem gehört die Vertäfelung? Ist sie Teil der Mietsachsche oder gehört sie dir? War sie aus Holz oder styropor?
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Danke, sie haben sich mit der zeit von alleine runtergebogen. Ich habe dann fotos gemacht und meiner Vermieterin geschickt um sie darauf aufmerksam zu machen. Zufällig sind die Holzlatten dann am Abend während ich schnell nochmal einkaufen war runtergekommen. Es gab kein Erdbeben
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eigene Hausratversicherung
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Wenn dir dann noch die versicherte Gefahr einfällt???
Leitungswasser, Einbruch Diebstahl, Brand scheidet schon mal aus
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Kommt auf die Ursache an schätze ich. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Paneele zur Wohnung gehören und nicht von dir befestigt wurden. Ich gehe auch davon aus, dass das aus heiterem Himmel und ohne dein Zutun passiert ist. Deine Vermieterin haftet, wenn dieser Unfall durch Ihre mangelhafte bzw. fehlende Wartung entstanden ist. https://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
Da dein Laptop durch ihr Verhalten zu schaden kam ist in meinen Augen ihre Versicherung zuständig.
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Vollkommen richtig.
Wichtig ist noch zu wissen das es sich in diesem Fall um ein Schadensereignis der Grundbesitzer Haftpflichtversicherung handelt. Schadensersatz wird nur für Sachen geleistet die nicht dem Vermieter gehören, bzw für die der Vermieter das finanzielle Risiko nicht trägt, wie es bei den beschädigten Sachen des Mieters der Fall ist. Daraus ergibt sich Schadensersatzanspruch in Höhe der Reparaturkosten, höchstens jedoch bis zum Wiederbeschaffungswert für ein Gerät in gleichem Alter und gleichem Abnutzungszustand wie die beschädigte Sache vor dem Schadensereignis war. Darüber hinaus kann der Geschädigte noch alle Kosten welche durch Reparatur oder Wiederbeschaffung tatsächlich entstehen, dazu gehören auch die Kosten für einen Rechtsanwalt.
Die Reparatur an den Mietsachschen muß der Vermieter selbst zahlen.