Datenschutz innerhalb Verteiler?

3 Antworten

Vom Datenschutz vielleicht nicht, aber Beanstandungen könnten trotzdem entstehen. Ich würde entweder komplett in die Gruppe einfach wieder erinnern ( sollten sie bis zum xx gezahlt haben, betrachten Sie die Mail als gegenstandslos)

oder die schwarzen Schafe separat anschreiben.

da du diesen Verteiler nutzt, gehe ich davon aus, dass du die datenschutzrechtliche Zustimmung bereits eingeholt hast...?

Problematisch in o.g. Zusammenhang finde ich, dass du die Personen namentlich nennen willst. Das tut man nicht, gerade bei ´Mahnungen´. Setze dich stattdessen bei der ´Mahn-Mail´ als Adressaten ein und die Betreffenden in die Blind Copy (BCC). So erreichst du alle, aber die Betreffenden wissen nicht, wer noch ein ´schwarzes Schaf´ ist.

Generell setzt man bei Rundmails die Adressaten immer in´s BCC, denn so kann niemand an die Daten des/der anderen kommen. Denn du musst auch bedenken: selbst wenn du die Erlaubnis hast, die Daten zu nutzen, haben die anderen immer noch nicht erlaubt, dass auch Dritte (also die anderen Adressaten) sie einsehen können!

Datenschutz gilt nichr nur in der Öffentlichkeit. Persönliche Daten dürfen zumindest von der Schule auch nicht in irgendwelche Gruppen gepostet werden.

Da Du das privat machst, kann das evtl. anders sein,aber ich würde das lassen. Gibt auch nur böses Blut.