Darf man zu Halloween mit nem echten messer rumlaufen?

4 Antworten

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter und der Jahreszeit)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Du darfst eigentlich das ganze Jahr mit einem Messer rumlaufen, solange es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht...

Es gelten die selben Bestimmungen wie sonst.


Also ich würde es lassen. Nicht weil es unbedingt verboten ist aber wegen der Verletzungsgefahr...