darf man solch eine Eigenwerbung machen?

3 Antworten

In der Regel sind Aushänge genehmigungspflichtig, was aber in den seltensten Fällen ein Problem darstellt - wenn es sich nicht gerade um strafrechtlich relevante Dinge handelt.

Eigentlich nicht, das ist tatsächlich Sachbeschädigung. Wenn man es übertreibt kann es sogar Geldstrafen geben bzw man muss für die Entfernung aufkommen.

Ja, darf man.

Wenn man die entsprechende Genehmigung für Außenwerbung bei der Stadt beantragt hat (und bezahlt). Ansonsten: Sachbeschädigung.