Darf man sich nach einem Fsj mit einem/einer Patient/in treffen in die/den man verliebt ist?

1 Antwort

Selbstverständlich. Du hast dann keine vertragliche Bindung zu der Einrichtung mehr. Und solang es vom Alter passt (meine nicht den Unterschied sondern wegen dem JuSchG) ist doch alles in Ordnung. Viel Glück.