Darf man P1-F2 Artikel ohne Deutsche Gebrauchsanweisung einführen?

2 Antworten

Mir ist da nichts bekannt. Nur, das die Gebrauchsanleitung verständlich sein soll......was natürlich Auslegungssache ist. Wenn also DU dem Zoll versicherst, das du diese Anleitung verstehst, dann sehe ich keine Probleme. Anderst sieht es aus, wenn man als deutscher Händler diese Ware verkauft. Denn dieser kann nicht sicher stellen, das der Kunde diese fremdsprachige Anleitung versteht.

Also P1 Artikel, sind so oder so das ganze Jahr über frei verkäuflich solange du 18 bist.. aber F2 Artikel... Da musst du aufpassen. Du darfst nur die Artikel mit nach Deutschland nehmen, die auch in Deutschland zugelassen sind, wenn du jetzt polnisches Feuerwerk also das nur in Polen zugelassen ist mit rüber nimmst, kann es ziemlich teuer werden... Achte also immer darauf ob das Feuerwerk auch in Deutschland zugelassen ist, das kann man im größten Notfall auch googlen... Das erkennt man aber halt auch an der CE-Kennzeichnung

Aber soviel dass man jetzt eine deutsche Beschreibung braucht, habe ich noch nie was davon gehört, ich habe ja auch schon bei activfire und bei dem polnischen Funke Store bestellt... Und ich habe bis jetzt nie eine deutsche Beschreibung gebraucht, ich muss da halt nur drauf achten, dass das Feuerwerk auch in Deutschland zugelassen ist... Z.b. sowas wie dummdumm ist z.b. in Deutschland illegal weswegen du die nicht mitnehmen darfst

Wobei noch dazu gesagt, wenn du so einen Sticker drauf klebst, womit der dann legal wird, bist Du trotzdem nicht komplett abgesichert, wenn das der Zoll oder die Polizei rauskriegt, dass du einen Sticker drauf geklebt hast, um den legal zu machen, kann es auch teuer werden, weil du ja trotzdem einen illegalen feuerwerkskörper laut sprengstoffgesetz nach Deutschland geschmuggelt hast

Woher ich das weiß:Hobby

SLS197  01.02.2022, 08:11

Soweit ich es im Internet beim BAM nachgelesen hab, müssen Endverbraucher die Feuerwerkskörper richtig einsetzen und dafür muss die Gebrauchsanweisung vom Anwender vollständig verstanden werden können. Nagel mich nicht drauf fest, aber das deute ich so, als müsse stets eine deutsche Beschreibung beiliegen. Denn wie will der Anwender sonst wissen, worum es geht und wie man die Artikel richtig anwendet? Bei den Funke P1 Artikeln ist übrigens auch immer eine deutsche Beschreibung dabei

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David130820  01.02.2022, 08:19
@SLS197

Ja das stimmt allerdings, in der Hinsicht könntest du recht haben... Aber man muss halt auch die Tatsache bedenken, dass man auch das zugelassene Feuerwerk was in Deutschland auch zugelassen ist unter die Lupe nehmen muss... Z.b. diese dumBums, die sind in Deutschland so oder so illegal, da würde man sich nur ein Eigentor schießen. Und wenn man die mit einem Aufkleber legal macht, ist das trotzdem auf der anderen Seite illegal, weil das wäre dann markenfälschung

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kaufi  01.02.2022, 13:25
@David130820
Z.b. diese dumBums, die sind in Deutschland so oder so illegal, .......

Nein, es gibt durchaus Dumbum, welche F2 MIT SCHWARZPULVER sind.

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deropA18906 
Beitragsersteller
 01.02.2022, 10:51

Warum sind denn Dumbum die P1 sind, eine CE Zertifizierung haben, illegal?

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kaufi  01.02.2022, 13:22
@deropA18906

Bei F2-Böller gibt es welche im Ausland, die anstatt Schwarzpulver einen Blitzknallsatz (BKS) beinhalten. Trotz CE-geprüfter Ware, darf in Deutschland kein BKS in Böllern sein. Gleiches gibts a z.B. auch bei Raketen. Deutschland hat eine 20g-Begrenzung, während du im Ausland Raketen mit weitaus mehr Satzmenge findest. Daher ist es neben CE und F1/F2/P1 wichtig, sich durch Youtube, Feuerwerkforen, Herstellerseiten sich zu erkundigen, ob BKS in den Böllern ist.

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deropA18906 
Beitragsersteller
 01.02.2022, 13:27
@kaufi

Es geht ja um P1 und nicht um F2. Ich habe ja selber zuhause Cobra P1, Cobra 1 und Pyrounion Schallerzeuger und die haben BKS.

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kaufi  01.02.2022, 13:29
@deropA18906

Sorry, habs eben gelesen....hatte noch von oben das P1-F2 im Kopf. P1 sind natürlich sowieso erlaubt......

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