Darf man nachdem man im gefängnis war noch im einzelhandel arbeiten?

6 Antworten

Dürfen schon. Kommt natürlich auch darauf an, was dein Vergehen war. Diebstahl zb wäre weniger gut.
Eingestellt zu werden halte ich allerdings für fast ausgeschlossen. Bei mehreren Bewerbern, hat der Knacki den letzten Platz


Schneemond2011  17.05.2022, 22:18

Es gibt Arbeitgeber, die sich genau darauf spezialisieren solchen Menschen eine zweite Chance zu geben

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...klar "darf" man das! Die Entscheidung dafür liegt beim potentiellen Arbeitgeber, dem gegenüber Du diesen Aufenthalt allerdings nicht verschweigen solltest.

Du musst nicht einmal angeben, dass du in Haft warst, es sei denn, es handelt sich um einschlägige Straftaten (z. B. sollte ein Kinderschänder nicht unbedingt in einem Kindergarten oder einer Schule arbeiten, ein Bankräuber nicht unbedingt als Bankkaufmann arbeiten oder ein Crackdealer nicht unbedingt in einem Chemielabor).

Ansonsten spricht nichts dagegen.

Ja das darfst du,musst nur jemand finden der dich einstellt.

Wenn dich jemand einstellt, selbstverständlich. Rein rechtlich spricht nix dagegen.