Darf man im BV nebenbei eine putzstelle ausüben?
Hi,
ich bin im BV durch gefahrenstoffe (Blut, Hautpilzkrankheiten, usw.) bin MFA in Ausbildung. Ich möchte mein Elterngeld aufstocken für nach der Geburt eben. Ich würde dann wenn ich schon nicht beim Hautarzt arbeiten darf, eben auf 4 Stunden Basis jeden Tag von Mo. bis Fr. (Ca. 10 bis 14 Uhr) arbeiten gehen (putzen). Ist das denn erlaubt? Lg
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Altersweise/1568117386355_nmmslarge__0_0_225_225_e90e21b3d3b0fa1d33f6e3dda80170d9.jpg?v=1568117386000)
Grundsätzlich ist das est einmal nicht verboten.
Aber du müsstest einen Arbeitgeber finden, der eine Schwangere einstellt - mit all ihren Risiken auf längere Fehlzeiten bis zum Mutterschutz. Dabei darfst du noch nicht einmal einen Putzeimer heben, der schwerer als 10 Kilo ist.
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Gibt es denn überhaupt Putzeimer über 10 L?? Aber ich weis was du meinst. Lg
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Das Mutterschutzgesetz unterscheidet zwischen dem vor- und nachgeburtlichen Beschäftigungsverbot und einem ärztlichen oder einem betrieblichen Beschäftigungsverbot. Dies ist aber auf die regelmäßig ausgeübte Tätigkeit ausgerichtet, die untersagt wird. Und die voll bezahlte Freistelluung von der Arbeit ist nur dann erforderlich, wenn es keine anderen zumutbaren Tätigkeiten im Betrieb gibt.
Wer also in einem großen Labor arbeitet, kann durchaus noch eine Hotline oder eine Datenerfassung besetzen, wenn es so etwas im Betrieb gibt. Sie darf nur nicht mehr mit Gefahrstoffen nach der Biostoffverordnung beschäftigt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wie ich jetzt merke, hast du nicht die blasseste Ahnung, was ein generelles Beschäftigungsverbot ist!
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Vielleicht hast du schon mehr Beschäftigungsverbote in der Hand gehabt als ich, aber ein paar Dutzend kriege ich auch zusammen.
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Wenn du ein generelles Beschäftigungsverbot hast, darfst du keiner weiteren Tätigkeit nachgehen. Ein Beschäftigungsverbot führt ja zur vollständigen Bezahlung des Arbeitentgelts, demnach hast du ja keinerlei finanziellen Einbußen. Bei einem individuellen BV kann der Arbeitgeber dir eine andere Tätigkeit zuweisen, z. B. Büroarbeit. Bei einem generellen BV wird die Krankenkasse über die Aufnahme einer weiteren Tätigkeit informiert. Somit kann es Probleme mit der Krankenkasse geben, die durch die U2 Umlage dem Arbeitgeber die Kosten ja erstattet. Weiterhin bedarf es der Zustimmung deines Arbeitgebers, ob du überhaupt irgendeine Nebentätigkeit aufnehmen darfst.
Bei einem generellen BV ist eine Aufnahme einer Nebentätigkeit verboten.