Darf man die hinteren Scheiben wirklich fast komplett verdunkeln beim Auto?
Ich dachte es gibt da eine maximale erlaubte Tönung, aber es gibt ja so E-Hopper Fahrzeuge, da ist es eigentlich komplett dunkel. Darf ich das bei meinem Privatfahrzeug auch so dunkel machen?
2 Antworten
Hallo,
früher zu meinen jungen Jahren gab es durchaus noch gewisse Beschränkungen zum Abtöngrad der Heckscheibe und den hinter dem Fahrersitz befindlichen Seitenscheiben bei "normalen" PKW in nachgerüsteter Abdunkelung. Die Front- / und Seitenscheiben direkt neben den Fahrersitzen durften hingegen nicht nachträglich beklebt werden, und für werkseitig vorgetönte Scheiben gab es auch dort nochmals deutlich schärfere Grenzwerte.
Dabei ging es rund um den Lenkerstand nicht nur um ausreichende Raussicht, sondern insbesondere auch stets ausreichende Hereinsicht.
Unter gewissen Umständen war es aber auch damals schon durchaus möglich, im Heck massive Volltönung bis quasi nahezu vollständig unterbundener Durchsicht zu realisieren. Dazu mußte das Fahrzeug dann aber mit entsprechender Umrüstung zu einem geschlossenen Kastenwagen / Transporter offiziell umtypisiert werden.
LG
Wichtig ist, dass die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben (an den Vordertüren) nicht verdunkelt sondern nur getönt sein dürfen.
Die hinteren Seitenscheiben (ab der B-Säule) und die Heckscheibe(n) dürfen komplett verdunkelt sein. Dies gilt allerdings nur, sofern auf beiden Fahrzeugseiten Außenspiegel angebracht sind.
Och, gerne doch. Tut mir leid, dass ich mit meiner Antwort schon um 21:40 Uhr angefangen habe und erst fast 40 Minuten später dazu gekommen bin, diese abzuschließen. Es gibt hin und wieder auch ein Leben außerhalb von gutefrage.net 👍
Danke für die Wiederholung meiner Antwort.