Darf man als 15 jähriger einen Bagger mieten?

3 Antworten

Wenn die Erziehungsberechtigten den Mietvertrag mit unterschreiben.

Ist das der Fall, kann man ihn abholen oder anliefern lassen.

Ob man ihn als 15-jähriger dann auch bedienen darf, steht dann in den Mietbedingungen. Ich denke mal, dass das eher nicht erlaubt sein wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Hallo,

die beiden Sachverhalte sind erstmal getrennt zu betrachten.

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bist du beschränkt geschäftsfähig. Ein von dir abgeschlossener Mietvertrag wird also erst vollständig wirksam, sobald ein gesetzlicher Vertreter (zum Beispiel Eltern) zustimmt (§§ 107 ff. BGB), oder wenn du die Leistung mit Mitteln bezahlst, die dir vom Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen worden sind (§ 110 BGB). Der Vermieter kann jedoch auch komplett ausschließen, an Minderjährige zu vermieten, was gerade bei Baumaschinen wahrscheinlich der Fall sein wird.

Auf deinem privaten Grund darfst du meines Erachtens grundsätzlich für nichtgewerbliche Zwecke einen Bagger bedienen, solange du die Erlaubnis des Eigentümers bzw. einer bevollmächtigten Person hast. Die Betriebsanleitung kann die Bedienung jedoch ebenfalls einschränken. Bei einem gemieteten Bagger wird der Vermieter regelmäßig Anforderungen stellen, die vom Bediener erfüllt werden müssen. Dort können auch ein Mindestalter bzw. bestimmte Qualifikationen gefordert werden.

Fazit: Es ist nicht grundsätzlich untersagt, jedoch gibt es zahlreiche mögliche Hürden.

Nein, aber deine Eltern können einen Mieten. Möglich das im Vertrag ein Mindestalter festgehalten ist, von dem der Bagger genutzt werden darf.