Darf ich was mit meinemBerufsschullehrerhaben?

2 Antworten

Du schon, er darf es aber nicht

Etwas vereinfacht gesagt, du dürftest es, er darf es nicht.

Denn für ihn ist es eine Beziehung mit Schutzbefohlenen.

da du volljährig bist, gibt es zwar keine größeren strafrechtlichen Probleme, aber er könnte versetzt oder sogar entlassen werden.