Darf ich mit fast 20 zur Schule gehen um mein Haupttabschluss nachzuholen?

5 Antworten

Einen Schulabschluss und eine Erstausbildung in einem Beruf würde man dir trotz Unterhaltspflicht zugestehen. Anders würde es aussehen, wenn du dich bereits seit 20 Jahren mit Gelegenheitsjobs durchgeschlagen hättest und es dir dann "plötzlich" einfällt den Abschluss nachzumachen.

Deine Ex muss dann eben zur Unterhaltsvorschusskasse gehen.

Denn letztendlich geht es ja darum, dass du langfristig den Unterhalt zahlen kannst. Und das funktioniert nun mal am Besten, wenn du einen Abschluss hast und eine entsprechende Ausbildung durchlaufen hast.

Die Frage wird dann höchstens sein, inwieweit du Unterhaltsansprüche gegen deine Eltern durchsetzen kannst.

Denn auch deine Eltern sind dir gegenüber zum Barunterhalt verpflichtet (wenn du dort nicht mehr wohnst), solange du deine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast.

Du solltest die Sachlage also mal mit einem Anwalt besprechen.

Ob dies der Fall ist, weil die > gesteigerte Erwerbsobliegenheit Platz greift, hängt davon ab, ob das Studium/die Ausbildung eine berufsqualifizierende Erstausbildung im Sinne des § 1610 Abs.2 BGB darstellt oder nicht. § 1610 Abs.2 BGB wird somit zum Maßstab und Weichenstellung dafür, ob dem Ausbildungsinteresse der Eltern oder dem Existenzsicherungsinteresse des Kindes Vorrang einzuräumen ist. Nur eine Ausbildung im > Sinne des § 1610 Abs.2 BGB geht einer ansonsten bestehenden Erwerbsobliegenheit vor.

https://www.familienrecht-ratgeber.com/de/unterhalt/kind/ausbildung/ausbildungsanspruch.html#Auszubildender-Eltern


burhan19yo 
Fragesteller
 15.05.2023, 21:04

Dann lebe ich weiterhin von sozialmat am besten bye

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Den HSA kann man auch über ein Bildungswerk für Erwachsene nachholen! Bei uns sind das zB das Kolpingwerk oder die Eckert-Schulen...die bieten auch sog. überbetriebliche Ausbildungen an, die zeitgleich mit Bestehen vom Abschluß nebenbei den Schulabschluß gleich mitliefern.

Aber: Da ist die Berufsausbildung naturgemäß eben auf wenige Berufe begrenzt.

Dann musst du nicht die Schulbank mit 15-Jährigen drücken, sondern sitzt mit anderen eher Gleichaltrigen zusammen, die aus unterschiedlichsten gründen eben noch keinen Schul/Lehrabschluss haben und das so mit Hilfe des JC nachholen.

Sprich deine Arbeitsvermittlerin mal drauf an, die hat die Adressen der umliegenden Institute und was die so anbieten...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern

Klär das mal mit deiner Arbeitsvermittlerin. Qualifikation ist immer gut und zu spät gibt's nicht. Lass es dir nicht ausreden, am besten direkt höher ansetzen und eine Ausbildung danach planen

Ich an deiner Stelle würde direkt das Abitur nachholen und dazu zb ein Abendgymasium besuchen. Klar, ich weiß du glaubst das geht nicht, weil du denkst man braucht dafür zuerst den Haupt- und Realschulabschluss, aber du kannst ja selbst mal zum Schulamt gehen und dich dort beraten und eines besseren belehren lassen, dass das durchaus möglich ist. Zumindest in manchen Bundesländern wie zb BW.

Einfach gesagt, zahlst du auch nur Unterhalt sofern dein eigenes Einkommen entsprechend hoch ist. Das aber alles zu erläutern ist relativ komplex - dafür gibt es entsprechende Beratungsstellen beim Amt für Liegenschaften oder der Familienkasse.

Und klar, du kannst auch noch deinen Schulabschluss nachholen - schau mal bei der VHS oder einen bei euch verfügbaren Träger. Hier kann sich die Agentur für Arbeit beraten.